Erstattungsfuchs

Die Beihilfe hat weniger erstattet als beantragt

Manchmal ist das die Rechenregel: Der Bemessungssatz trägt einen großen Teil der Differenz, und daran ist nichts auffällig. Manchmal steht dahinter eine Kürzung mit einer Hinweisziffer und einem halben Satz. Erstattungsfuchs legt Rechnung und Bescheid nebeneinander und trennt das eine vom anderen.

Meinen Beihilfebescheid prüfen

Sie sehen das Ergebnis, bevor Sie sich entscheiden. Die Auswertung läuft vollständig durch; erst die Einzelheiten und das Musterschreiben sind kostenpflichtig.

Ein Papierfuchs sitzt neben einer offenen Mappe mit sortierten Unterlagen

Die drei Zahlen, an denen ein Bescheid hängt

Ein Beihilfebescheid nennt selten alle drei nebeneinander, und deshalb ist er schwer zu lesen. Erstattungsfuchs stellt sie gegenüber:

Beihilfefähige Aufwendungen
Nicht Ihr Rechnungsbetrag, sondern der Teil davon, der nach der Beihilfeverordnung überhaupt berücksichtigt wird. Höchstbeträge für Heil- und Hilfsmittel greifen hier als Deckel davor, nicht als Kürzung.
Bemessungssatz
Der Prozentsatz, den die Beihilfe von den beihilfefähigen Aufwendungen trägt. Er hängt an Ihrem Bundesland und an Ihrer Personengruppe; wir prüfen, ob der angesetzte Satz zu beidem passt.
Abzüge
Kostendämpfungspauschale, Eigenbehalte, in einigen Ländern ein Abzug je Behandlungstag bei Wahlleistungen. Wer sie nicht kennt, hält sie für eine unerklärte Kürzung.

So sieht Ihr Ergebnis aus

Der Fall ist erfunden, die Form entspricht Ihrem Ergebnis.

Auszug aus dem Report

Geprüft gegen Regelwerk 2026.09.1

Eingereicht
612,40 €
Erstattet
271,10 €
Differenz
341,30 €
Davon aufgefallen
35,10 €
  • Rechnerisch in Ordnung

    306,20 €

    Bemessungssatz 50 %: der Satz, der für Ihr Bundesland und Ihre Personengruppe hinterlegt ist. Das ist keine Kürzung, sondern die Rechenregel und regelmäßig der größte Posten Ihrer Differenz.

  • Hier lohnt eine Nachfrage

    24,60 €

    Sechs Krankengymnastik-Behandlungen wurden auf den Höchstbetrag gekürzt, aber auf einen niedrigeren als den, der an diesen Behandlungstagen galt. Der Bescheid beruft sich selbst auf den Höchstbetrag; seine eigene Rechnung geht damit nicht auf.

  • Hier lohnt eine Nachfrage

    10,50 €

    Eine Position wurde gekürzt, ohne dass der Bescheid dazu einen Grund nennt: Die Hinweisziffer daneben steht in der Legende des Bescheids nicht.

Im vollständigen Report steht zu jedem Posten

  • die Erklärung in Alltagssprache, die Vorschrift, auf die sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen, und an wen die Nachfrage geht.
  • Ihr fertiges Schreiben. Ausformuliert, mit den betroffenen Ziffern und Beträgen bereits eingesetzt. Sie füllen Ihre Anschrift ein und schicken es selbst ab.
Am eigenen Bescheid ausprobieren

Das Schreiben dazu bekommen Sie fertig

Den ersten Satz Ihrer Nachfrage finden Sie im Report schon vor: mit Ihren Ziffern, Ihren Beträgen und der Vorschrift, auf die sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen.

Betreff: Nachfrage zum Beihilfe-/Erstattungsbescheid [Aktenzeichen laut Bescheid]

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem oben genannten Bescheid habe ich Rückfragen: Bei mehreren Positionen weicht der erstattete Betrag von der Rechnung ab.

Zu diesen Positionen bitte ich um eine erneute Durchsicht:

  • - Ziffer 5 (184,20 €)
    Einschlägig ist hier § 5 Abs. 2 GOÄ.
  • - Ziffer A7001 (83,20 €)
    Einschlägig ist hier § 6 Abs. 2 GOÄ.
  • Zwei FassungenEine an den Kostenträger, eine an Ihre Praxis. Welche Position wohin gehört, steht im Report. Ein Widerspruch, der beim Kostenträger einen Rechnungsmangel rügt, erledigt sich dort mit einem Satz.
  • Die Klammern bleibenAnschrift, Datum und Aktenzeichen füllen Sie aus. Wir versenden nichts und vertreten Sie nicht.
  • Als Text zum KopierenKein PDF, aus dem sich nichts herausholen lässt. Sie ändern jeden Satz, bevor Sie ihn abschicken.

Zwölf Prüfungen an jedem Bescheid

Bei jedem Bescheid laufen dieselben Prüfungen, in derselben Reihenfolge. Zu jedem Posten, der dabei auffällt, steht im Report die Vorschrift, auf die sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen, und die Fassung des Regelwerks, gegen die geprüft wurde, zurzeit 2026.09.1. Sie können damit nachschlagen, statt uns glauben zu müssen.

Gegen die Gebührenordnung

  • Der Steigerungssatz wurde auf 2,3 gekürzt, obwohl die Begründung dafür auf der Rechnung steht; § 5 Abs. 2 GOÄ.
  • Eine analog berechnete Position wurde vollständig gestrichen; § 6 Abs. 2 GOÄ.
  • Ein Steigerungssatz über dem Höchstsatz ohne Hinweis auf eine Honorarvereinbarung; der einzige Fall, in dem die Rückfrage nicht zum Kostenträger geht, sondern in Ihre Praxis.
  • Eine Kürzung wegen Übermaßvergütung: § 5 Abs. 2 MB/KK verlangt vom Versicherer, sich mit der Rechnung auseinanderzusetzen, statt sie nur zu deckeln.

Gegen das Recht Ihres Landes

  • Der Bemessungssatz: ob der angesetzte Prozentsatz der ist, der für Ihr Bundesland und Ihre Personengruppe gilt.
  • Höchstbeträge für Heilmittel: Bund und alle sechzehn Länder, samt der Stichtage, zu denen sie sich geändert haben.
  • Obergrenzen und Eigenanteile für Hilfsmittel: Hörgeräte, Einlagen, orthopädische Maßschuhe. Ein Eigenanteil ist ein fester Betrag und keine Obergrenze; wer das verwechselt, hakt eine Kürzung als richtig ab.

Gegen den Bescheid selbst

  • Positionen Ihrer Rechnung, die im Bescheid gar nicht vorkommen. Häufig ein Übertragungsfehler, und der fällt sonst niemandem auf.
  • Es wurde gekürzt, ohne dass der Bescheid dazu überhaupt einen Grund nennt.
  • Der Selbstbehalt, der in vielen Bescheiden nur als eine Zeile Kleingedrucktes auftaucht und sonst als ungeklärte Lücke stehen bleibt.
  • Ob die Summen überhaupt zusammenpassen: was die Rechnung ausweist, was ihre Positionen ergeben, und was der Kostenträger als eingereicht verbucht hat.
  • Kürzungen mit Verweis auf Ihren Tarif. Den Vertrag bekommen wir nie zu sehen, also beziffern wir den Posten und sagen, wo die Antwort steht: in Ihrer Erstattungstabelle.

Was diese Prüfungen nicht anzeigen, bleibt unentdeckt. Wo wir eine Rechnungsposition nicht sicher der richtigen Zeile im Bescheid zuordnen können, sagen wir das und bitten Sie um zwei Minuten, statt es zu überspielen.

Beihilfe ist Landesrecht

Bemessungssätze, Höchstbeträge für Heilmittel und die Frage, ob eine Kostendämpfungspauschale abgezogen wird, stehen in der Beihilfeverordnung Ihres Landes, und die weichen voneinander ab. Für jedes Land steht bei uns, was dort gilt, mit Rechtsgrundlage, Quelle und dem Tag, an dem wir zuletzt nachgesehen haben.

Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung. Ihre Beträge sind ebenfalls hinterlegt; eine eigene Seite hat der Bund nicht, weil er kein Bundesland ist.

Was es kostet

Die Stufen unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Sie zu sehen bekommen. Fester Preis, keine Beteiligung an dem, was am Ende dabei herauskommt: Wir verdienen an der Prüfung, nicht an ihrem Ausgang.

Zum Ansehen

0 €

Sie sehen, ob bei Ihnen überhaupt etwas auffällt, ohne Zahlungsdaten.

  • Die Summen und wie viele Stellen aufgefallen sind
  • Je Posten die Erklärung, die Vorschrift und der Weg der Nachfrage
  • Das Musterschreiben zum Selbstversenden

Drei Vorgänge je Kalenderjahr

Ein Vorgang

12,90 €

Das vollständige Ergebnis für diesen einen Bescheid.

  • Die Summen und wie viele Stellen aufgefallen sind
  • Je Posten die Erklärung, die Vorschrift und der Weg der Nachfrage
  • Das Musterschreiben zum Selbstversenden

Einmalig, kein Abo

Ein Jahr

49 €

Dasselbe für jeden Bescheid des Jahres, auch die Ihres Haushalts. Läuft von selbst aus, wenn Sie nichts tun.

  • Die Summen und wie viele Stellen aufgefallen sind
  • Je Posten die Erklärung, die Vorschrift und der Weg der Nachfrage
  • Das Musterschreiben zum Selbstversenden

Ab dem vierten Vorgang die günstigere Wahl

Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Die Bezahlschranke steht hinter der Auswertung, nicht davor: Erst sehen Sie, ob bei Ihnen etwas aufgefallen ist.

Fragen zum Beihilfebescheid

Darf die Beihilfe den Steigerungssatz auf 2,3 kürzen?

Die Gebührenordnung für Ärzte sieht für persönliche Leistungen eine Spanne von 1,0 bis 2,3 vor. Darüber ist ein Satz bis 3,5 zulässig, wenn die Rechnung eine schriftliche Begründung trägt; so steht es in § 5 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 GOÄ. Kürzt ein Kostenträger auf 2,3, obwohl auf der Rechnung eine Begründung steht, ist das der häufigste Anlass für eine Nachfrage. Erstattungsfuchs zeigt Ihnen, ob dieser Fall bei Ihnen vorliegt; wie er ausgeht, entscheidet sich nach den Umständen Ihres Falls.

Warum erstattet die Beihilfe nur die Hälfte?

Weil sie einen Bemessungssatz anwendet: Von den beihilfefähigen Aufwendungen trägt sie einen Prozentsatz, üblicherweise 50 Prozent für die beihilfeberechtigte Person selbst, 70 Prozent für Versorgungsempfänger und Ehegatten, 80 Prozent für Kinder. Den Rest deckt die private Krankenversicherung ab. Das ist keine Kürzung, sondern die Rechenregel und regelmäßig der größte Teil der Differenz zwischen eingereicht und erstattet.

Gilt für mich Bundes- oder Landesrecht?

Das hängt an Ihrem Dienstherrn. Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung, für Landes- und Kommunalbeamte die Beihilfeverordnung ihres Landes. Die Unterschiede sind keine Feinheiten: Bemessungssätze, Höchstbeträge für Heilmittel und die Frage, ob eine Kostendämpfungspauschale abgezogen wird, weichen von Land zu Land ab. Deshalb ist das Bundesland bei uns ein Pflichtfeld.

Was ist eine Kostendämpfungspauschale?

Ein fester Jahresbetrag, den einige Länder von der Beihilfe abziehen: Rheinland-Pfalz und das Saarland gestaffelt nach der Besoldungsgruppe, Bremen als fester Betrag. Wer sie nicht kennt, hält den Abzug für eine unerklärte Kürzung. In den übrigen Ländern und beim Bund gibt es sie nicht.

Was ist ein Höchstbetrag bei Heilmitteln?

Für Massagen, Krankengymnastik, Logopädie und ähnliche Leistungen ist nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig, sondern höchstens ein in einer Anlage festgelegter Betrag je Behandlung. Liegt Ihre Rechnung darüber, ist der Abzug die Regel. Interessant wird es, wenn der Bescheid sich auf den Höchstbetrag beruft und dabei unter ihn kürzt; dann geht seine eigene Rechnung nicht auf.

Bis wann kann ich einem Beihilfebescheid widersprechen?

Gegen einen Beihilfebescheid ist der Widerspruch regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu erheben; die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Wir rechnen diese Frist nicht für Sie aus und erinnern nicht daran; auswerten lässt sich ein älterer Bescheid trotzdem.

Was wir nicht tun

Wir sagen Ihnen nicht, wie Ihr Fall ausgeht, und wir vertreten Sie nicht gegenüber Ihrer Festsetzungsstelle. Erstattungsfuchs rechnet nach und zeigt Ihnen, wo eine Nachfrage naheliegt; schreiben und verschicken tun Sie selbst. Fristen überwachen wir nicht; die maßgebliche steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Wenn es ernst wird, ist ein Fachanwalt für Verwaltungs- oder Medizinrecht der richtige Ansprechpartner.

Der Bescheid liegt ohnehin schon da

Laden Sie Rechnung und Bescheid hoch. Nach etwa einer Minute sehen Sie, welcher Teil der Differenz die Rechenregel ist und welcher eine Nachfrage wert.

Meinen Bescheid prüfen

Die ersten drei Vorgänge im Jahr kosten nichts. Anmeldung per Link, kein Passwort.