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Die Beihilfe hat weniger erstattet als beantragt

Manchmal ist das die Rechenregel — der Bemessungssatz trägt einen großen Teil der Differenz, und daran ist nichts auffällig. Manchmal steht dahinter eine Kürzung mit einer Hinweisziffer und einem halben Satz. Erstattungsfuchs legt Rechnung und Bescheid nebeneinander und trennt das eine vom anderen.

Meinen Beihilfebescheid prüfen

Sie sehen das Ergebnis, bevor Sie sich entscheiden. Die Auswertung läuft vollständig durch; erst die Einzelheiten und das Musterschreiben sind kostenpflichtig.

Die drei Zahlen, an denen ein Bescheid hängt

Ein Beihilfebescheid nennt selten alle drei nebeneinander, und genau deshalb ist er schwer zu lesen. Erstattungsfuchs stellt sie gegenüber:

Beihilfefähige Aufwendungen
Nicht Ihr Rechnungsbetrag, sondern der Teil davon, der nach der Beihilfeverordnung überhaupt berücksichtigt wird. Höchstbeträge für Heil- und Hilfsmittel greifen hier — nicht als Kürzung, sondern als Deckel davor.
Bemessungssatz
Der Prozentsatz, den die Beihilfe von den beihilfefähigen Aufwendungen trägt. Er hängt an Ihrem Bundesland und an Ihrer Personengruppe; wir prüfen, ob der angesetzte Satz zu beidem passt.
Abzüge
Kostendämpfungspauschale, Eigenbehalte, in einigen Ländern ein Abzug je Behandlungstag bei Wahlleistungen. Wer sie nicht kennt, hält sie für eine unerklärte Kürzung.

So sieht ein Ergebnis aus

Ein erfundener Fall — aber genau in dieser Form bekommen Sie ihn.

Eingereicht
612,40 €
Erstattet
271,10 €
Differenz
341,30 €
  • Rechnerisch in Ordnung

    306,20 €

    Bemessungssatz 50 % — der Satz, der für Ihr Bundesland und Ihre Personengruppe hinterlegt ist. Das ist keine Kürzung, sondern die Rechenregel, und regelmäßig der größte Posten Ihrer Differenz.

  • Hier lohnt eine Nachfrage

    24,60 €

    Sechs Krankengymnastik-Behandlungen wurden auf den Höchstbetrag gekürzt — aber auf einen niedrigeren als den, der an diesen Behandlungstagen galt. Der Bescheid beruft sich selbst auf den Höchstbetrag; seine eigene Rechnung geht damit nicht auf.

  • Hier lohnt eine Nachfrage

    10,50 €

    Eine Position wurde gekürzt, ohne dass der Bescheid dazu einen Grund nennt: Die Hinweisziffer daneben steht in der Legende des Bescheids nicht.

Zu jedem Posten kommt die Erklärung in Alltagssprache, die Vorschrift, auf die sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen, und ein vorformuliertes Schreiben, das Sie ausfüllen und selbst an Ihre Festsetzungsstelle senden.

Neun Prüfungen, und keine davon rät

Das Sprachmodell liest Ihre beiden Dokumente aus, mehr nicht. Beurteilt wird danach in Code, der feststeht und sich nachlesen lässt: Dieselben Zahlen ergeben morgen dasselbe Ergebnis, und in jedem Report steht, gegen welche Fassung des Regelwerks geprüft wurde — zurzeit 2026.08.5.

  • Der Steigerungssatz wurde auf 2,3 gekürzt, obwohl die Begründung dafür auf der Rechnung steht — § 5 Abs. 2 GOÄ.
  • Eine analog berechnete Position wurde vollständig gestrichen — § 6 Abs. 2 GOÄ.
  • Es wurde gekürzt, ohne dass der Bescheid dazu überhaupt einen Grund nennt.
  • Der Bemessungssatz: ob der angesetzte Prozentsatz der ist, der für Ihr Bundesland gilt.
  • Höchstbeträge für Heilmittel — Bund und alle sechzehn Länder, samt der Stichtage, zu denen sie sich geändert haben.
  • Der Selbstbehalt, der in vielen Bescheiden nur als eine Zeile Kleingedrucktes auftaucht und sonst als ungeklärte Lücke stehen bleibt.
  • Positionen Ihrer Rechnung, die im Bescheid gar nicht vorkommen.
  • Ein Steigerungssatz über dem Höchstsatz ohne Hinweis auf eine Honorarvereinbarung — der einzige Fall, in dem die Rückfrage nicht zum Kostenträger geht, sondern in Ihre Praxis.

Und die andere Seite davon: Was diese Prüfungen nicht anzeigen, bleibt unentdeckt. Wo wir eine Rechnungsposition nicht sicher der richtigen Zeile im Bescheid zuordnen können, sagen wir das und bitten Sie um zwei Minuten, statt es zu überspielen.

Beihilfe ist Landesrecht

Bemessungssätze, Höchstbeträge für Heilmittel und die Frage, ob eine Kostendämpfungspauschale abgezogen wird, stehen in der Beihilfeverordnung Ihres Landes — und die weichen voneinander ab. Für jedes Land steht bei uns, was dort gilt, mit Rechtsgrundlage, Quelle und dem Tag, an dem wir zuletzt nachgesehen haben.

Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung. Ihre Beträge sind ebenfalls hinterlegt; eine eigene Seite hat der Bund nicht, weil er kein Bundesland ist.

Zum Nachlesen

Was hinter den häufigsten Kürzungen steckt, mit den Vorschriften im Wortlaut:

Was es kostet

Fester Preis, keine Beteiligung an dem, was am Ende dabei herauskommt. Wir verdienen an der Prüfung, nicht an ihrem Ausgang.

Zum Ansehen

0 €

Ein Vorgang je Monat. Sie sehen die Summen und wie viele Stellen uns aufgefallen sind.

Ohne Zahlungsdaten

Ein Vorgang

12,90 €

Das vollständige Ergebnis mit allen Erklärungen und den Schreiben zum Selbstversenden.

Einmalig, kein Abo

Ein Jahr

49 €

Alle Bescheide eines Jahres, auch die Ihres Haushalts. Läuft von selbst aus, wenn Sie nichts tun.

Ab dem vierten Vorgang die günstigere Wahl

Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Die Bezahlschranke steht hinter der Auswertung, nicht davor: Erst sehen Sie, ob bei Ihnen etwas aufgefallen ist.

Fragen zum Beihilfebescheid

Darf die Beihilfe den Steigerungssatz auf 2,3 kürzen?

Die Gebührenordnung für Ärzte sieht für persönliche Leistungen eine Spanne von 1,0 bis 2,3 vor. Darüber ist ein Satz bis 3,5 zulässig, wenn die Rechnung eine schriftliche Begründung trägt — so steht es in § 5 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 GOÄ. Kürzt ein Kostenträger auf 2,3, obwohl auf der Rechnung eine Begründung steht, ist das der häufigste Anlass für eine Nachfrage. Erstattungsfuchs zeigt Ihnen, ob dieser Fall bei Ihnen vorliegt; wie er ausgeht, entscheidet sich nach den Umständen Ihres Falls.

Warum erstattet die Beihilfe nur die Hälfte?

Weil sie einen Bemessungssatz anwendet: Von den beihilfefähigen Aufwendungen trägt sie einen Prozentsatz, üblicherweise 50 Prozent für die beihilfeberechtigte Person selbst, 70 Prozent für Versorgungsempfänger und Ehegatten, 80 Prozent für Kinder. Den Rest deckt die private Krankenversicherung ab. Das ist keine Kürzung, sondern die Rechenregel — und regelmäßig der größte Teil der Differenz zwischen eingereicht und erstattet.

Gilt für mich Bundes- oder Landesrecht?

Das hängt an Ihrem Dienstherrn. Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung, für Landes- und Kommunalbeamte die Beihilfeverordnung ihres Landes. Die Unterschiede sind keine Feinheiten: Bemessungssätze, Höchstbeträge für Heilmittel und die Frage, ob eine Kostendämpfungspauschale abgezogen wird, weichen von Land zu Land ab. Deshalb ist das Bundesland bei uns ein Pflichtfeld und keine Nebenangabe.

Was ist eine Kostendämpfungspauschale?

Ein fester Jahresbetrag, den einige Länder von der Beihilfe abziehen — Rheinland-Pfalz und das Saarland gestaffelt nach der Besoldungsgruppe, Bremen als fester Betrag. Wer sie nicht kennt, hält den Abzug für eine unerklärte Kürzung. In den übrigen Ländern und beim Bund gibt es sie nicht.

Was ist ein Höchstbetrag bei Heilmitteln?

Für Massagen, Krankengymnastik, Logopädie und ähnliche Leistungen ist nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig, sondern höchstens ein in einer Anlage festgelegter Betrag je Behandlung. Liegt Ihre Rechnung darüber, ist der Abzug die Regel. Interessant wird es, wenn der Bescheid sich auf den Höchstbetrag beruft und dabei unter ihn kürzt — dann geht seine eigene Rechnung nicht auf.

Bis wann kann ich einem Beihilfebescheid widersprechen?

Gegen einen Beihilfebescheid ist der Widerspruch regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu erheben; die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Wir rechnen diese Frist nicht für Sie aus und erinnern nicht daran — auswerten lässt sich ein älterer Bescheid trotzdem.

Was wir nicht tun

Wir sagen Ihnen nicht, wie Ihr Fall ausgeht, und wir vertreten Sie nicht gegenüber Ihrer Festsetzungsstelle. Erstattungsfuchs rechnet nach und zeigt Ihnen, wo eine Nachfrage naheliegt — schreiben und verschicken tun Sie selbst. Fristen überwachen wir nicht; die maßgebliche steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Wenn es ernst wird, ist ein Fachanwalt für Verwaltungs- oder Medizinrecht der richtige Ansprechpartner.

Der Bescheid liegt ohnehin schon da

Rechnung und Bescheid hochladen, eine Minute warten — und Sie wissen, welcher Teil der Differenz die Rechenregel ist und welcher eine Nachfrage wert.

Meinen Bescheid prüfen

Der erste Vorgang im Monat kostet nichts. Anmeldung per Link, kein Passwort.