Beihilfe / Thüringen
Beihilfe Thüringen: was Ihr Bescheid voraussetzt
Ihre Festsetzungsstelle rechnet nach § 72 ThürBG, § 46 ThürBhV. Was das für die drei Zahlen bedeutet, an denen ein Bescheid hängt — Bemessungssatz, Höchstbeträge und Abzüge —, steht hier. Erstattungsfuchs hält Ihren Bescheid dann gegen die Rechnung, die ihm zugrunde liegt.
Meinen Bescheid prüfenBemessungssätze in Thüringen
Regelsätze nach § 72 ThürBG, § 46 ThürBhV: 50, 70 oder 80 Prozent. Der Satz gilt je Person, nicht für den ganzen Haushalt.
- 50 %
- beihilfeberechtigte Person
- 70 %
- Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger, Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner, Elternzeit, sowie die beihilfeberechtigte Person selbst ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
- 80 %
- berücksichtigungsfähiges Kind, Waise
Quelle: https://www.beihilfe-online.de/thueringen_beihilfevorschriften_uebersicht — zuletzt geprüft am 17.08.2026.
Kostendämpfungspauschale
Eine Kostendämpfungspauschale gibt es in Thüringen nicht.
Höchstbeträge für Heilmittel
Für Krankengymnastik, Massagen, Logopädie und ähnliche Leistungen ist nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig, sondern höchstens ein festgelegter Betrag je Behandlung. Maßgeblich ist in Thüringen Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilmittel (Vorgriffsregelung zu Nummer 1 der Anlage 3 zu § 19 Abs. 1 ThürBhV), ThürStAnz Nr. 48/2024 S. 1697–1708, mit 130 Positionen.
Die drei höchsten Beträge, Stand heute
- 182,60 €
- Einzelbehandlung — als Beratung zur Integration in das häusliche oder soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal pro Behandlungsfall — bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert 120 Minuten
- 152,40 €
- Hirnleistungstraining, Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld einmal pro Behandlungsfall, Richtwert 120 Minuten
- 152,32 €
- Einzelbehandlung — als Beratung zur Integration in das häusliche oder soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal pro Behandlungsfall — bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert 120 Minuten
Was zu diesem Verzeichnis zu wissen ist
- Die geltenden Beträge stehen nicht in der ThürBhV, sondern ersetzen im Wege der Vorgriffsregelung die Nummer 1 ihrer Anlage 3. Der Verordnungstext hinkt hinterher.
- Maßgebend ist nach der Vorbemerkung der Anlage ausdrücklich der Behandlungstag.
- Die Spalte „bis 31.12.2024" ist laut Anlage nur informatorisch aufgeführt und stammt aus dem ab 01.08.2023 anzuwendenden Verzeichnis (ThürStAnz Nr. 34/2023 S. 1122–1134).
- Thüringen hat die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie zum 01.01.2025 nicht angehoben; dort steht in beiden Spalten derselbe Betrag. Angehoben wurden Physiotherapie, Ergotherapie und Podologie.
- Die Anlage vergibt den Buchstaben a) bei den Nummern 3 und 67 zweimal. Die zweite Position trägt hier 3b beziehungsweise 67b, damit die Schlüssel eindeutig bleiben; die Bezeichnungen sind unverändert übernommen.
- Nummer 57 nennt zweimal „Erstbefundung (klein), Richtwert: 20 Minuten", einmal für 27,20 € und einmal für 21,90 €. Der Bund führt die zweite als „Erstbefundung, einmal je Leistungserbringer". Übernommen ist der Wortlaut Thüringens.
- Zwei Beträge enden nicht auf volle zehn Cent: 152,32 € (Nummer 50 Buchstabe d cc) und 91,38 € (Nummer 70). Beide stehen so in der Anlage; andere Länder führen an diesen Stellen 152,40 € und 91,40 €.
- Der Zuschlag von 4,10 € für ortsgebundene natürliche Heilwässer steht in Nummer 37 Buchstabe e und betrifft die Nummern 36 Buchstabe a bis c sowie 37 Buchstabe b.
- Die Nummerierung folgt nicht der des Bundes: Thüringen endet bei 70, der Bund bei 87, und die Nummer 38 ist hier die Kältetherapie.
Wie sich dieser Betrag zu den übrigen fünfzehn Ländern verhält, steht im Ländervergleich für Krankengymnastik.
Quelle: Thüringer Landesamt für Finanzen, Beihilfestelle, „Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel", Stand Januar 2025, gültig ab 01.01.2025 — https://tlf.thueringen.de/fileadmin/tlf/beihilfe/Heilmittel_Beihilfefaehigkeit_der_Aufwendungen_ab_01.01.2025.pdf — zuletzt geprüft am 19.08.2026.
Wozu diese Zahlen gut sind
Sie sind die Vergleichsgrundlage. Erstattungsfuchs liest Ihre Arztrechnung und Ihren Bescheid aus, stellt die Positionen einander gegenüber und hält jede Kürzung gegen den Wert, der in Thüringen hinterlegt ist. Wo beides nicht zusammenpasst, sagen wir das — und wo eine Kürzung schlicht die Rechenregel ist, sagen wir auch das, statt Ihnen eine Differenz als Fund zu verkaufen.
Was dieses Werkzeug nicht tut: Es bewertet Ihren Fall nicht rechtlich, überwacht keine Fristen und verschickt nichts für Sie. Die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Ihr Bescheid aus Thüringen
Rechnung und Bescheid hochladen, eine Minute warten — und Sie wissen, welcher Teil der Differenz die Rechenregel ist und welcher eine Nachfrage wert.
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