Beihilfe / Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern: was Ihr Bescheid voraussetzt
Ihre Festsetzungsstelle rechnet nach § 80 LBG M-V, verweist auf die BBhV. Was das für die drei Zahlen bedeutet, an denen ein Bescheid hängt — Bemessungssatz, Höchstbeträge und Abzüge —, steht hier. Erstattungsfuchs hält Ihren Bescheid dann gegen die Rechnung, die ihm zugrunde liegt.
Meinen Bescheid prüfenBemessungssätze in Mecklenburg-Vorpommern
Regelsätze nach § 80 LBG M-V, verweist auf die BBhV: 50, 70 oder 80 Prozent. Der Satz gilt je Person, nicht für den ganzen Haushalt.
- 50 %
- beihilfeberechtigte Person
- 70 %
- Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger, Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner, Elternzeit, sowie die beihilfeberechtigte Person selbst ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
- 80 %
- berücksichtigungsfähiges Kind, Waise
Abweichungen, die vorkommen
- Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Beihilfeverordnung und wendet die Bundesbeihilfeverordnung an.
- Beziehen beide Eltern den Familienzuschlag für jeweils ein Kind, bleibt es bei 50 Prozent für beide — der erhöhte Satz setzt zwei Kinder bei einer Person voraus.
Ein Satz außerhalb der Regelsätze ist deshalb ein Hinweis und kein Fehler: Erhöhungen und Ermäßigungen hängen an Umständen, die in keinem Bescheid stehen. Wir markieren ihn als ungeklärt, statt ihn zu bewerten.
Quelle: https://www.beihilfevorschriften.de/vorschriften_zur_beihilfe/beihilfe_in_mecklenburg_vorpommern — zuletzt geprüft am 17.08.2026.
Kostendämpfungspauschale
Eine Kostendämpfungspauschale gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Höchstbeträge für Heilmittel
Für Krankengymnastik, Massagen, Logopädie und ähnliche Leistungen ist nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig, sondern höchstens ein festgelegter Betrag je Behandlung. Maßgeblich ist in Mecklenburg-Vorpommern § 80 Absatz 7 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) BBhV, mit 134 Positionen.
Die Beträge sind dieselben wie die des Bundes — die Rechtsgrundlage ist es nicht. Maßgeblich in Mecklenburg-Vorpommern bleibt § 80 Absatz 7 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) BBhV.
Die drei höchsten Beträge, Stand heute
- 182,60 €
- Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall — bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert: 120 Minuten
- 152,40 €
- Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall — bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert: 120 Minuten
- 152,40 €
- Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung bei der Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall, Richtwert: 120 Minuten
Was zu diesem Verzeichnis zu wissen ist
- Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Beihilfeverordnung. § 80 Absatz 7 LBG M-V erklärt die jeweils geltenden Beihilferegelungen des Bundes für anwendbar.
- Das Merkblatt „Informationen zur Beihilfefähigkeit von Heilmitteln" des Landesamts für Finanzen verweist für die Beträge ausdrücklich auf die Anlage 9 zu § 23 BBhV. Die Verweisung ist damit auch in der Anwendung belegt, nicht nur im Gesetzestext.
- Das Merkblatt selbst trägt den Stand 07/2014 und nennt keine Beträge. Maßgeblich ist die am Behandlungstag geltende Fassung der Anlage 9 samt Vorgriffsregelung.
Wie sich dieser Betrag zu den übrigen fünfzehn Ländern verhält, steht im Ländervergleich für Krankengymnastik.
Quelle: § 80 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern; Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Merkblatt Beihilfe „Informationen zur Beihilfefähigkeit von Heilmitteln" — https://www.laf-mv.de/static/LBA/Dateien/Dokumente/Merkblatt_Heilmittel.pdf — zuletzt geprüft am 19.08.2026.
Wozu diese Zahlen gut sind
Sie sind die Vergleichsgrundlage. Erstattungsfuchs liest Ihre Arztrechnung und Ihren Bescheid aus, stellt die Positionen einander gegenüber und hält jede Kürzung gegen den Wert, der in Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt ist. Wo beides nicht zusammenpasst, sagen wir das — und wo eine Kürzung schlicht die Rechenregel ist, sagen wir auch das, statt Ihnen eine Differenz als Fund zu verkaufen.
Was dieses Werkzeug nicht tut: Es bewertet Ihren Fall nicht rechtlich, überwacht keine Fristen und verschickt nichts für Sie. Die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Ihr Bescheid aus Mecklenburg-Vorpommern
Rechnung und Bescheid hochladen, eine Minute warten — und Sie wissen, welcher Teil der Differenz die Rechenregel ist und welcher eine Nachfrage wert.
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