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Ratgeber

Was die Beihilfe für Krankengymnastik zahlt — alle sechzehn Länder im Vergleich

Dieselbe Behandlung, dasselbe Land, ein anderer Dienstherr — und ein anderer Betrag. Für eine Krankengymnastik als Einzelbehandlung liegt der beihilfefähige Höchstbetrag je nach Bundesland zwischen 26,80 € und 29,70 €. Diese Tabelle führt alle sechzehn Länder und den Bund, mit Rechtsgrundlage und dem Tag, an dem wir zuletzt nachgesehen haben.

Heilmittel sind der Teil der Beihilfe, bei dem am wenigsten verhandelt wird und am meisten Geld liegen bleibt. Nicht Ihr Rechnungsbetrag ist beihilfefähig, sondern höchstens ein Betrag, der in einer Anlage zur Beihilfeverordnung steht — je Behandlung, auf den Cent genau. Was darüber liegt, kommt gar nicht erst in die Summe, aus der Ihr Bemessungssatz gerechnet wird.

Diese Beträge sind Landesrecht. Und sie liegen weiter auseinander, als man erwarten würde.

Höchstbeträge im Vergleich, Stand 20.08.2026

Krankengymnastik als Einzelbehandlung, absteigend nach Betrag. Zum Vergleich in der ersten Zeile der Bund.

DienstherrHöchstbetragRechtsgrundlage
Bundesbeihilfe29,70 €Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) BBhV
Baden-Württemberg29,70 €§ 16 Abs. 1 BVO Baden-Württemberg in Verbindung mit Anlage 9 BBhV
Brandenburg29,70 €§ 62 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Brandenburg in Verbindung mit Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) BBhV
Bremen29,70 €Vorgriffsregelung zu § 4 Absatz 1 Nummer 8 BremBVO (Erlass des Senators für Finanzen) in Verbindung mit Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) BBhV
Hamburg29,70 €§ 9 Absatz 3 Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) in Verbindung mit der Zusammenstellung der beihilfefähigen Höchstbeträge des Personalamts
Mecklenburg-Vorpommern29,70 €§ 80 Absatz 7 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) BBhV
Niedersachsen29,70 €Anlage 5 (zu § 18 Abs. 1) NBhVO
Rheinland-Pfalz29,70 €Anlage 3 (zu § 22) BVO Rheinland-Pfalz
Saarland29,70 €Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 8 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 Buchstabe b) der Saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO)
Sachsen-Anhalt29,70 €§ 3 Artikel 2 Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) BBhV
Nordrhein-Westfalen29,63 €Verträge nach §§ 125, 125a SGB V
Bayern29,00 €Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) BayBhV
Berlin29,00 €Anlage 7 (zu § 23 Abs. 1) LBhVO Berlin
Schleswig-Holstein29,00 €Anlage 3 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO) Schleswig-Holstein
Hessen27,80 €Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 28.04.2025 zur Durchführung der HBeihVO (Höchstbeträge nach § 5 Abs. 1 HBeihVO), StAnz. 20/2025 S. 558
Thüringen27,80 €Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilmittel (Vorgriffsregelung zu Nummer 1 der Anlage 3 zu § 19 Abs. 1 ThürBhV), ThürStAnz Nr. 48/2024 S. 1697–1708
Sachsen26,80 €Anlage 3 (zu § 26 Absatz 2 und 3 sowie § 37 Absatz 4 Satz 7) der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO)

Beträge aus den Verzeichnissen der Länder, je Land zuletzt geprüft zwischen dem 17. und dem 19.08.2026. Das Prüfdatum steht auf der jeweiligen Landesseite.

Was die Tabelle zeigt

Zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Betrag liegen 2,90 € — bei einem Betrag um 29 Euro sind das rund zehn Prozent. Wer zwanzig Behandlungen im Jahr hat, für den ist das der Unterschied zwischen zwei Rechnungen.

Bemerkenswerter als die Spanne ist aber, wie die Beträge verteilt sind: Über sechzehn Länder gibt es nur 5 verschiedene Werte. Die meisten Länder liegen auf dem Betrag des Bundes; die Abweichungen nach unten sind einzelne Länder, deren Anlage länger nicht angefasst wurde.

Die drei Muster dahinter

  • Länder, die dem Bund folgen. Manche verweisen in ihrer Beihilfeverordnung direkt auf die Anlage 9 BBhV, andere schreiben dieselben Beträge in eine eigene Anlage. Dieselben Beträge heißt dabei nicht dieselbe Rechtsgrundlage — wer einen Widerspruch begründet, muss die richtige nennen.
  • Länder mit eigenen Beträgen. Nordrhein-Westfalen ist der auffälligste Fall: Dort richten sich die Beträge nach den Verträgen zu §§ 125, 125a SGB V und liegen deshalb auf krummen Werten, die sonst nirgends vorkommen.
  • Länder mit älterem Stand. Wo die letzte Anhebung länger zurückliegt, steht ein niedrigerer Betrag — nicht weil das Land weniger zahlen wollte, sondern weil die Anlage noch nicht nachgezogen hat.

Warum der Behandlungstag mitzählt

Der Bund hat die Beträge für die Physiotherapie zum 1. Februar 2026 angehoben, und zwar nicht durch eine Änderung der Verordnung, sondern durch eine Vorgriffsregelung des Bundesinnenministeriums. Der Text der Anlage 9 BBhV führt seitdem andere Zahlen als die, die die Festsetzungsstellen anwenden.

Für Sie heißt das: Zwei Behandlungen aus demselben Quartal können unter verschiedenen Höchstbeträgen stehen. Wer eine ältere Rechnung gegen die heutige Tabelle hält, rechnet mit der falschen Fassung — und wer nur den Verordnungstext liest, findet für jede Behandlung ab Februar 2026 eine Überschreitung, die keine ist.

Wenn Ihr Bescheid unter dem Höchstbetrag liegt

Der Normalfall ist, dass der Bescheid genau auf den Höchstbetrag kürzt. Das ist die Regel, und daran ist nichts auffällig.

Der Fall, der sich lohnt, ist der andere: wenn der Bescheid sich auf den Höchstbetrag beruft und dabei unter ihn kürzt. Dann geht seine eigene Rechnung nicht auf — und das ist keine Auslegungsfrage, sondern eine Subtraktion, die jeder nachvollziehen kann. Dafür braucht es allerdings den Betrag, der an Ihrem Behandlungstag galt, und genau dazu ist diese Tabelle da.

Was Ihr Bundesland sonst noch eigen regelt — Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale, das vollständige Heilmittelverzeichnis —, steht auf der Übersicht der sechzehn Länder.

Häufige Fragen dazu

Warum zahlt die Beihilfe für Krankengymnastik nicht den Rechnungsbetrag?

Weil bei Heilmitteln nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig ist, sondern höchstens ein in einer Anlage zur Beihilfeverordnung festgelegter Betrag je Behandlung. Liegt die Rechnung darüber, geht die Differenz gar nicht erst in die Summe ein, aus der der Bemessungssatz gerechnet wird. Der Abzug ist damit der Regelfall und meist zutreffend.

Gilt für mich der Betrag meines Wohnorts oder der meines Dienstherrn?

Maßgeblich ist der Dienstherr, nicht der Wohnort. Wer für ein Land arbeitet, rechnet nach dessen Beihilfeverordnung ab, auch wenn er in einem anderen wohnt; für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung. Das ist der häufigste Irrtum bei einem Umzug über eine Landesgrenze.

Warum ändern sich diese Beträge mitten im Jahr?

Weil sie nicht immer durch eine Änderung der Verordnung angepasst werden. Der Bund hat die Beträge für die Physiotherapie zum 1. Februar 2026 durch eine Vorgriffsregelung des Bundesinnenministeriums angehoben, ohne den Text der Anlage 9 BBhV zu ändern. Deshalb entscheidet der Behandlungstag darüber, welcher Betrag gilt — und deshalb steht über dieser Tabelle ein Stichtag.

Was heißt „Einzelbehandlung" in dieser Tabelle?

Die einfache Krankengymnastik als Einzelbehandlung, wie sie die Anlagen führen — nicht die Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei zentralen Bewegungsstörungen, nicht die Krankengymnastik im Bewegungsbad und nicht die Gruppenbehandlung. Für diese gelten eigene, teils deutlich höhere Beträge.

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Diese Auswertung ist eine rechnerische Prüfung ohne Rechtsberatung. Ob eine Kürzung im Einzelfall Bestand hat, entscheidet sich nach den Umständen Ihres Falls; die Einschätzung dazu treffen ein Fachanwalt für Medizinrecht oder — bei privaten Krankenversicherungen — der Ombudsmann.