Beihilfe / Brandenburg
Beihilfe Brandenburg: was Ihr Bescheid voraussetzt
Ihre Festsetzungsstelle rechnet nach § 62 BbgLBG, verweist auf die BBhV. Was das für die drei Zahlen bedeutet, an denen ein Bescheid hängt — Bemessungssatz, Höchstbeträge und Abzüge —, steht hier. Erstattungsfuchs hält Ihren Bescheid dann gegen die Rechnung, die ihm zugrunde liegt.
Meinen Bescheid prüfenBemessungssätze in Brandenburg
Regelsätze nach § 62 BbgLBG, verweist auf die BBhV: 50, 70 oder 80 Prozent. Der Satz gilt je Person, nicht für den ganzen Haushalt.
- 50 %
- beihilfeberechtigte Person
- 70 %
- Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger, Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner, Elternzeit, sowie die beihilfeberechtigte Person selbst ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
- 80 %
- berücksichtigungsfähiges Kind, Waise
Abweichungen, die vorkommen
- Brandenburg hat keine eigene Beihilfeverordnung und wendet die Bundesbeihilfeverordnung an. Änderungen des Bundes gelten damit unmittelbar auch hier.
Ein Satz außerhalb der Regelsätze ist deshalb ein Hinweis und kein Fehler: Erhöhungen und Ermäßigungen hängen an Umständen, die in keinem Bescheid stehen. Wir markieren ihn als ungeklärt, statt ihn zu bewerten.
Quelle: https://zbb.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/509-17%20Informationsblatt%20Bemessungssatz.pdf — zuletzt geprüft am 17.08.2026.
Kostendämpfungspauschale
Eine Kostendämpfungspauschale gibt es in Brandenburg nicht.
Höchstbeträge für Heilmittel
Für Krankengymnastik, Massagen, Logopädie und ähnliche Leistungen ist nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig, sondern höchstens ein festgelegter Betrag je Behandlung. Maßgeblich ist in Brandenburg § 62 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Brandenburg in Verbindung mit Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) BBhV, mit 134 Positionen.
Die Beträge sind dieselben wie die des Bundes — die Rechtsgrundlage ist es nicht. Maßgeblich in Brandenburg bleibt § 62 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Brandenburg in Verbindung mit Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) BBhV.
Die drei höchsten Beträge, Stand heute
- 182,60 €
- Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall — bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert: 120 Minuten
- 152,40 €
- Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall — bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert: 120 Minuten
- 152,40 €
- Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung bei der Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall, Richtwert: 120 Minuten
Was zu diesem Verzeichnis zu wissen ist
- Brandenburg hat keine eigene Beihilfeverordnung. § 62 Absatz 1 LBG verweist dynamisch auf die für die Beamten des Bundes jeweils geltenden Vorschriften; Änderungen der BBhV gelten damit vom selben Tag an.
- Anders als in Baden-Württemberg ist damit auch die Vorgriffsregelung des BMI erfasst: Die Verweisung gilt den geltenden Vorschriften, nicht dem Text einer Anlage. Die Zentrale Bezügestelle hat die Anhebungen zum 01.02.2025 und die Änderung der BBhV zum 01.01.2026 jeweils als eigene Mitteilung bekanntgegeben.
- Nicht übernommen sind die Wahlleistungen bei stationärer Behandlung (§ 62 Absatz 1 Satz 1 LBG). Die Heilmittel berührt das nicht.
Wie sich dieser Betrag zu den übrigen fünfzehn Ländern verhält, steht im Ländervergleich für Krankengymnastik.
Quelle: § 62 Landesbeamtengesetz Brandenburg (BbgLBG) — https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbglbg/62; Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg, „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel" — https://zbb.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Heilmittel.pdf — zuletzt geprüft am 19.08.2026.
Wozu diese Zahlen gut sind
Sie sind die Vergleichsgrundlage. Erstattungsfuchs liest Ihre Arztrechnung und Ihren Bescheid aus, stellt die Positionen einander gegenüber und hält jede Kürzung gegen den Wert, der in Brandenburg hinterlegt ist. Wo beides nicht zusammenpasst, sagen wir das — und wo eine Kürzung schlicht die Rechenregel ist, sagen wir auch das, statt Ihnen eine Differenz als Fund zu verkaufen.
Was dieses Werkzeug nicht tut: Es bewertet Ihren Fall nicht rechtlich, überwacht keine Fristen und verschickt nichts für Sie. Die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Ihr Bescheid aus Brandenburg
Rechnung und Bescheid hochladen, eine Minute warten — und Sie wissen, welcher Teil der Differenz die Rechenregel ist und welcher eine Nachfrage wert.
Meinen Bescheid prüfenDer erste Vorgang im Monat kostet nichts. Anmeldung per Link, kein Passwort.