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Beihilfe / Sachsen-Anhalt

Beihilfe Sachsen-Anhalt: was Ihr Bescheid voraussetzt

Ihre Festsetzungsstelle rechnet nach Landesrecht Sachsen-Anhalt, verweist auf die BBhV. Was das für die drei Zahlen bedeutet, an denen ein Bescheid hängt — Bemessungssatz, Höchstbeträge und Abzüge —, steht hier. Erstattungsfuchs hält Ihren Bescheid dann gegen die Rechnung, die ihm zugrunde liegt.

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Bemessungssätze in Sachsen-Anhalt

Regelsätze nach Landesrecht Sachsen-Anhalt, verweist auf die BBhV: 50, 70 oder 80 Prozent. Der Satz gilt je Person, nicht für den ganzen Haushalt.

50 %
beihilfeberechtigte Person
70 %
Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger, Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner, Elternzeit, sowie die beihilfeberechtigte Person selbst ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
80 %
berücksichtigungsfähiges Kind, Waise

Abweichungen, die vorkommen

  • Sachsen-Anhalt hat keine eigene Beihilfeverordnung und wendet die Bundesbeihilfeverordnung in der jeweils geltenden Fassung an.

Ein Satz außerhalb der Regelsätze ist deshalb ein Hinweis und kein Fehler: Erhöhungen und Ermäßigungen hängen an Umständen, die in keinem Bescheid stehen. Wir markieren ihn als ungeklärt, statt ihn zu bewerten.

Quelle: https://mf.sachsen-anhalt.de/dienstrecht/bezuegeverwaltung/details/information-zur-beihilfe-beihilfebemessungssatz — zuletzt geprüft am 17.08.2026.

Kostendämpfungspauschale

Eine Kostendämpfungspauschale gibt es in Sachsen-Anhalt nicht.

Höchstbeträge für Heilmittel

Für Krankengymnastik, Massagen, Logopädie und ähnliche Leistungen ist nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig, sondern höchstens ein festgelegter Betrag je Behandlung. Maßgeblich ist in Sachsen-Anhalt § 3 Artikel 2 Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) BBhV, mit 134 Positionen.

Die Beträge sind dieselben wie die des Bundes — die Rechtsgrundlage ist es nicht. Maßgeblich in Sachsen-Anhalt bleibt § 3 Artikel 2 Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) BBhV.

Die drei höchsten Beträge, Stand heute

182,60 €
Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall — bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert: 120 Minuten
152,40 €
Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall — bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert: 120 Minuten
152,40 €
Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung bei der Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall, Richtwert: 120 Minuten

Was zu diesem Verzeichnis zu wissen ist

  • Sachsen-Anhalt hat keine eigene Beihilfeverordnung. § 3 Artikel 2 des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes erklärt die Vorschriften des Bundes in der jeweils geltenden Fassung für anwendbar (Runderlass des Finanzministeriums vom 14.02.2009).
  • Das Informationsblatt des Ministeriums der Finanzen zu § 23 BBhV trägt den Stand 01.02.2026 und weist die durch die Vorgriffsregelung des BMI angehobenen Beträge ausdrücklich als anwendbar aus. Die Verweisung erfasst damit belegbar auch die Vorgriffsregelung, nicht nur den Verordnungstext.

Wie sich dieser Betrag zu den übrigen fünfzehn Ländern verhält, steht im Ländervergleich für Krankengymnastik.

Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, „Informationsblatt zu § 23 BBhV Heilmittel", Stand 01.02.2026 — https://mf.sachsen-anhalt.de/dienstrecht/bezuegeverwaltung (Formulare/Vordrucke, Informationsblätter) — zuletzt geprüft am 19.08.2026.

Wozu diese Zahlen gut sind

Sie sind die Vergleichsgrundlage. Erstattungsfuchs liest Ihre Arztrechnung und Ihren Bescheid aus, stellt die Positionen einander gegenüber und hält jede Kürzung gegen den Wert, der in Sachsen-Anhalt hinterlegt ist. Wo beides nicht zusammenpasst, sagen wir das — und wo eine Kürzung schlicht die Rechenregel ist, sagen wir auch das, statt Ihnen eine Differenz als Fund zu verkaufen.

Was dieses Werkzeug nicht tut: Es bewertet Ihren Fall nicht rechtlich, überwacht keine Fristen und verschickt nichts für Sie. Die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.

Ihr Bescheid aus Sachsen-Anhalt

Rechnung und Bescheid hochladen, eine Minute warten — und Sie wissen, welcher Teil der Differenz die Rechenregel ist und welcher eine Nachfrage wert.

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