Erstattungsfuchs

Ihre Arztrechnung hat jemand geprüft. Ihren Bescheid noch niemand.

Wenn die Beihilfestelle oder Ihre Versicherung kürzt, steht dazu im Bescheid meist eine Hinweisziffer und ein halber Satz. Erstattungsfuchs legt Rechnung und Bescheid nebeneinander, Position für Position, und zeigt Ihnen, wo eine Nachfrage naheliegt, und wo die Kürzung einfach die Rechenregel der Beihilfe ist.

Meinen Bescheid prüfen

Sie zahlen nichts, um es herauszufinden.
Drei Vorgänge im Jahr sind kostenlos.

Ein aus einer Rechnung gefalteter Papierfuchs sitzt auf einem Stapel Unterlagen
  • Verarbeitung ausschließlich in der EU
  • Ihre PDF-Dateien werden nicht gespeichert
  • Kein Abo nötig

Für den Hinweg gibt es Werkzeuge. Für den Rückweg nicht.

Ob eine Arztrechnung den Regeln der Gebührenordnung entspricht, können Sie kostenlos nachrechnen lassen, unter anderem beim Verband der privaten Krankenversicherung. Für die Gegenrichtung gibt es das nicht: für die Frage, ob der Kostenträger richtig gerechnet hat, der die Rechnung bezahlen soll. Diese Lücke schließen wir.

Nahaufnahme eines Bescheids: neben dem Betrag 184,20 steht eine hochgestellte Hinweisziffer, ein orangefarbener Papierstreifen zeigt darauf

Wer zahlt bei Ihnen?

Ab hier trennen sich die Wege. Bei der Beihilfe hängt die Hälfte der Antworten an Ihrem Bundesland: Bemessungssatz, Höchstbeträge für Heilmittel und die Frage, ob eine Kostendämpfungspauschale abgezogen wird, sind Landesrecht und weichen voneinander ab. Wir führen die Zahlen für alle sechzehn Länder.

Bei der privaten Versicherung steht an derselben Stelle Ihr Vertrag, und den kennen wir nicht. Was das für eine Prüfung heißt und wo sie trotzdem trägt, steht auf der Seite dazu.

Zwei Papierstapel in Grau und Grün, verbunden durch eine gefaltete Papierbrücke

So sieht Ihr Ergebnis aus

Der Fall ist erfunden, die Form entspricht Ihrem Ergebnis. Was Sie hier sehen, ist der Kopf des Reports; darunter steht zu jedem Posten die Erklärung, die Vorschrift und der Weg, den eine Nachfrage nimmt.

Auszug aus dem Report

Geprüft gegen Regelwerk 2026.09.1

Eingereicht
1.847,20 €
Erstattet
1.251,00 €
Differenz
596,20 €
Davon aufgefallen
328,80 €
  • Rechnerisch in Ordnung

    267,40 €

    Bemessungssatz 50 %: So rechnet die Beihilfe. Das ist keine Kürzung, sondern der größte Teil Ihrer Differenz.

  • Hier lohnt eine Nachfrage

    184,20 €

    Steigerungssatz von 3,5 auf 2,3 gekürzt, bei den Ziffern 5, 8 und 34. Die Begründung dafür steht auf Ihrer Rechnung; § 5 Abs. 2 GOÄ verlangt vom Kostenträger, sich damit auseinanderzusetzen.

  • Hier lohnt eine Nachfrage

    83,20 €

    Die analog berechnete Ziffer A7001 wurde ganz gestrichen. § 6 Abs. 2 GOÄ sieht die analoge Berechnung ausdrücklich vor.

  • Diese Position fehlt im Bescheid

    61,40 €

    Ziffer 410 steht auf Ihrer Rechnung, im Bescheid taucht sie an keiner Stelle auf: weder anerkannt noch abgelehnt. Häufig ein Übertragungsfehler.

Im vollständigen Report steht zu jedem Posten

  • die Erklärung in Alltagssprache, die Vorschrift, auf die sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen, und an wen die Nachfrage geht.
  • Ihr fertiges Schreiben. Ausformuliert, mit den betroffenen Ziffern und Beträgen bereits eingesetzt. Sie füllen Ihre Anschrift ein und schicken es selbst ab.
Am eigenen Bescheid ausprobieren

Das Schreiben dazu bekommen Sie fertig

Den ersten Satz Ihrer Nachfrage finden Sie im Report schon vor: mit Ihren Ziffern, Ihren Beträgen und der Vorschrift, auf die sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen.

Betreff: Nachfrage zum Beihilfe-/Erstattungsbescheid [Aktenzeichen laut Bescheid]

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem oben genannten Bescheid habe ich Rückfragen: Bei mehreren Positionen weicht der erstattete Betrag von der Rechnung ab.

Zu diesen Positionen bitte ich um eine erneute Durchsicht:

  • - Ziffer 5 (184,20 €)
    Einschlägig ist hier § 5 Abs. 2 GOÄ.
  • - Ziffer A7001 (83,20 €)
    Einschlägig ist hier § 6 Abs. 2 GOÄ.
  • Zwei FassungenEine an den Kostenträger, eine an Ihre Praxis. Welche Position wohin gehört, steht im Report. Ein Widerspruch, der beim Kostenträger einen Rechnungsmangel rügt, erledigt sich dort mit einem Satz.
  • Die Klammern bleibenAnschrift, Datum und Aktenzeichen füllen Sie aus. Wir versenden nichts und vertreten Sie nicht.
  • Als Text zum KopierenKein PDF, aus dem sich nichts herausholen lässt. Sie ändern jeden Satz, bevor Sie ihn abschicken.
Zwei Blatt Papier liegen nebeneinander auf einem Steintisch, ein orangefarbener Papierstreifen verbindet je eine Zeile

Wie das abläuft

  1. 1Zwei Dateien hochladenDie Rechnung Ihrer Praxis und den Bescheid Ihrer Beihilfestelle oder Versicherung dazu. Die Original-PDF-Dateien funktionieren am besten; ein gerades, gut lesbares Foto geht auch.
  2. 2Wir stellen beide gegenüberPosition für Position: Was stand auf der Rechnung, was hat der Kostenträger anerkannt, was ausgezahlt. Das dauert meist unter einer Minute.
  3. 3Sie sehen, wo sich Nachfragen lohntZu jedem Posten steht, worauf sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen und an wen Sie sich wenden können: an den Kostenträger oder, auch das kommt vor, an Ihre eigene Praxis.

Zwölf Prüfungen an jedem Bescheid

Bei jedem Bescheid laufen dieselben Prüfungen, in derselben Reihenfolge. Zu jedem Posten, der dabei auffällt, steht im Report die Vorschrift, auf die sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen, und die Fassung des Regelwerks, gegen die geprüft wurde, zurzeit 2026.09.1. Sie können damit nachschlagen, statt uns glauben zu müssen.

Gegen die Gebührenordnung

  • Der Steigerungssatz wurde auf 2,3 gekürzt, obwohl die Begründung dafür auf der Rechnung steht; § 5 Abs. 2 GOÄ.
  • Eine analog berechnete Position wurde vollständig gestrichen; § 6 Abs. 2 GOÄ.
  • Ein Steigerungssatz über dem Höchstsatz ohne Hinweis auf eine Honorarvereinbarung; der einzige Fall, in dem die Rückfrage nicht zum Kostenträger geht, sondern in Ihre Praxis.
  • Eine Kürzung wegen Übermaßvergütung: § 5 Abs. 2 MB/KK verlangt vom Versicherer, sich mit der Rechnung auseinanderzusetzen, statt sie nur zu deckeln.

Gegen das Recht Ihres Landes

  • Der Bemessungssatz: ob der angesetzte Prozentsatz der ist, der für Ihr Bundesland und Ihre Personengruppe gilt.
  • Höchstbeträge für Heilmittel: Bund und alle sechzehn Länder, samt der Stichtage, zu denen sie sich geändert haben.
  • Obergrenzen und Eigenanteile für Hilfsmittel: Hörgeräte, Einlagen, orthopädische Maßschuhe. Ein Eigenanteil ist ein fester Betrag und keine Obergrenze; wer das verwechselt, hakt eine Kürzung als richtig ab.

Gegen den Bescheid selbst

  • Positionen Ihrer Rechnung, die im Bescheid gar nicht vorkommen. Häufig ein Übertragungsfehler, und der fällt sonst niemandem auf.
  • Es wurde gekürzt, ohne dass der Bescheid dazu überhaupt einen Grund nennt.
  • Der Selbstbehalt, der in vielen Bescheiden nur als eine Zeile Kleingedrucktes auftaucht und sonst als ungeklärte Lücke stehen bleibt.
  • Ob die Summen überhaupt zusammenpassen: was die Rechnung ausweist, was ihre Positionen ergeben, und was der Kostenträger als eingereicht verbucht hat.
  • Kürzungen mit Verweis auf Ihren Tarif. Den Vertrag bekommen wir nie zu sehen, also beziffern wir den Posten und sagen, wo die Antwort steht: in Ihrer Erstattungstabelle.

Was diese Prüfungen nicht anzeigen, bleibt unentdeckt. Wo wir eine Rechnungsposition nicht sicher der richtigen Zeile im Bescheid zuordnen können, sagen wir das und bitten Sie um zwei Minuten, statt es zu überspielen.

Eine Stelle, die selten jemand kennt

Hörgeräte: 1.500,00 € je Ohr, und dieser Betrag darf überschritten werden.

Eine beidseitige Versorgung im oberen Bereich kostet über fünftausend Euro. Die Bundesbeihilfe rechnet nicht mit der Rechnung, sondern mit 1.500,00 € je Ohr; bei einem Bemessungssatz von 50 Prozent macht das aus einer Rechnung über 5.400,00 € eine Erstattung von 1.500,00 €. Die Differenz steht als Kürzung im Bescheid, mit einer Hinweisziffer daneben, und sieht endgültig aus.

Sie ist es nicht zwangsläufig. Die Anlage 11 BBhV lässt zu diesem Betrag ausdrücklich eine Ausnahme zu: bei beidseitiger an Gehörlosigkeit grenzender Schwerhörigkeit oder bei vergleichbar schwerwiegenden Sachverhalten, soweit das für eine ausreichende Versorgung erforderlich ist. Greift sie, ist nicht der Deckel der Maßstab, sondern die Rechnung; im Beispiel stünden dann 2.700,00 € statt 1.500,00 € zur Debatte.

Diesen Satz nennt Ihnen der Bescheid nicht. Wir kennen ihn, weil er in dem Verzeichnis steht, gegen das wir prüfen, mit der Fassung, in der es heute gilt, und mit dem Tag, an dem es zuletzt geändert wurde.

Ob dieser Fall bei Ihnen vorliegt, hängt an Ihren Unterlagen. Wir zeigen Ihnen, dass es die Frage gibt, und wo sie steht.

Das Beispiel als Rechnung

Rechnung, beide Ohren
5.400,00 €
Beihilfefähig mit Deckel
2 × 1.500,00 €
Erstattung bei 50 %
1.500,00 €
… wenn die Ausnahme greift
2.700,00 €

Anlage 11 (zu § 25 Abs. 1 und 4) BBhV, Nummer 15.3, Fassung ab 01.01.2026. Erfundene Rechnungshöhe.

Was die anderen Formulierungen in Ihrem Bescheid bedeuten

Ein heller Briefumschlag, verschlossen mit einem grünen Wachssiegel

Ihre Unterlagen bleiben nicht bei uns

Rechnungen und Bescheide enthalten Gesundheitsdaten: die empfindlichste Sorte personenbezogener Daten, die es gibt. Wir verarbeiten sie im Arbeitsspeicher und verwerfen die Dateien, sobald wir sie ausgelesen haben. Gespeichert werden nur die Zahlen, die Ihr Ergebnis trägt, und auch die nur 90 Tage. Verarbeitet wird ausschließlich in der EU, weil wir diese Daten nur unter dieser Bedingung überhaupt anfassen dürfen.

  • 90 Tagedann wird gelöscht, ohne dass Sie etwas tun müssen
  • 0 DateienIhre PDF-Dateien überleben die Auswertung nicht
  • EUVerarbeitung und Speicherung, ohne Ausnahme für die Entwicklung
Was genau gespeichert wird

Was es kostet

Die Stufen unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Sie zu sehen bekommen. Fester Preis, keine Beteiligung an dem, was am Ende dabei herauskommt: Wir verdienen an der Prüfung, nicht an ihrem Ausgang.

Zum Ansehen

0 €

Sie sehen, ob bei Ihnen überhaupt etwas auffällt, ohne Zahlungsdaten.

  • Die Summen und wie viele Stellen aufgefallen sind
  • Je Posten die Erklärung, die Vorschrift und der Weg der Nachfrage
  • Das Musterschreiben zum Selbstversenden

Drei Vorgänge je Kalenderjahr

Ein Vorgang

12,90 €

Das vollständige Ergebnis für diesen einen Bescheid.

  • Die Summen und wie viele Stellen aufgefallen sind
  • Je Posten die Erklärung, die Vorschrift und der Weg der Nachfrage
  • Das Musterschreiben zum Selbstversenden

Einmalig, kein Abo

Ein Jahr

49 €

Dasselbe für jeden Bescheid des Jahres, auch die Ihres Haushalts. Läuft von selbst aus, wenn Sie nichts tun.

  • Die Summen und wie viele Stellen aufgefallen sind
  • Je Posten die Erklärung, die Vorschrift und der Weg der Nachfrage
  • Das Musterschreiben zum Selbstversenden

Ab dem vierten Vorgang die günstigere Wahl

Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Die Bezahlschranke steht hinter der Auswertung, nicht davor: Erst sehen Sie, ob bei Ihnen etwas aufgefallen ist.

Häufige Fragen

Was kostet es mich, wenn nichts auffällt?

Nichts. Die Auswertung läuft vollständig durch, bevor Sie sich entscheiden; Sie sehen die Summen und die Zahl der aufgefallenen Stellen. Erst die Einzelheiten und die Schreiben sind kostenpflichtig.

Ich bin kein Jurist. Kann ich damit etwas anfangen?

Dafür ist es gebaut. Jede Stelle steht in Alltagssprache da, dazu die Vorschrift, um die es geht, und ein vorformuliertes Schreiben, in dem Sie nur noch die eckigen Klammern ausfüllen.

Was passiert mit meinen Gesundheitsdaten?

Die hochgeladenen Dateien werden nach dem Auslesen verworfen und sind danach auch für uns nicht mehr abrufbar. Was bleibt, sind Ziffern und Beträge, für 90 Tage, in der EU. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Mein Bescheid ist ein Jahr alt. Zu spät?

Auswerten lässt sich auch ein älterer Bescheid. Ob eine Nachfrage bei Ihrem Kostenträger jetzt noch möglich ist, richtet sich nach den Fristen Ihres Bescheids; die stehen in seiner Rechtsbehelfsbelehrung. Wir überwachen keine Fristen und erinnern nicht daran.

Ich bin privat versichert, ohne Beihilfe.

Das geht auch. Am genauesten lesen wir zurzeit Beihilfebescheide aus: Die sind je Bundesland stark vereinheitlicht, während Abrechnungen der Versicherer in vielen verschiedenen Layouts kommen. Wo wir unsicher sind, sagen wir es Ihnen.

Verschicken Sie den Widerspruch für mich?

Nein, das ist die Grenze dieses Werkzeugs. Sie bekommen den fertigen Text, prüfen ihn und senden ihn selbst. Als Absender bleiben Sie in Ihrem eigenen Vorgang.

Was wir nicht tun

Wir sagen Ihnen nicht, wie Ihr Fall ausgeht, und wir vertreten Sie nicht. Erstattungsfuchs rechnet nach und zeigt Ihnen, wo eine Nachfrage naheliegt; schreiben und verschicken tun Sie selbst. Fristen überwachen wir nicht. Wenn es ernst wird, sind ein Fachanwalt für Medizinrecht oder der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung die richtigen Ansprechpartner.

Der Bescheid liegt ohnehin schon da

Zwei Dateien hochladen, eine Minute warten. Danach wissen Sie, ob sich das Nachfragen lohnt.

Meinen Bescheid prüfen

Die ersten drei Vorgänge im Jahr kosten nichts. Anmeldung per Link, kein Passwort.