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Beihilfe / Niedersachsen

Beihilfe Niedersachsen: was Ihr Bescheid voraussetzt

Ihre Festsetzungsstelle rechnet nach § 80 Abs. 5 NBG, § 43 NBhVO. Was das für die drei Zahlen bedeutet, an denen ein Bescheid hängt — Bemessungssatz, Höchstbeträge und Abzüge —, steht hier. Erstattungsfuchs hält Ihren Bescheid dann gegen die Rechnung, die ihm zugrunde liegt.

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Bemessungssätze in Niedersachsen

Regelsätze nach § 80 Abs. 5 NBG, § 43 NBhVO: 50, 70 oder 80 Prozent. Der Satz gilt je Person, nicht für den ganzen Haushalt.

50 %
beihilfeberechtigte Person
70 %
Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger, Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner, Elternzeit, sowie die beihilfeberechtigte Person selbst ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
80 %
berücksichtigungsfähiges Kind, Waise

Abweichungen, die vorkommen

  • Wird ein Zuschuss von mindestens 41 Euro monatlich zur privaten Krankenversicherung gezahlt, sinkt der Satz um zwanzig Prozentpunkte.
  • Für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und deren Ehegatten kann der Satz auf Antrag um bis zu zwanzig Prozentpunkte höher liegen, wenn die Beiträge einen Anteil des Einkommens übersteigen.
  • Bei ausgeschlossenen Vorerkrankungen erhöht sich der Satz um zwanzig Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent.

Ein Satz außerhalb der Regelsätze ist deshalb ein Hinweis und kein Fehler: Erhöhungen und Ermäßigungen hängen an Umständen, die in keinem Bescheid stehen. Wir markieren ihn als ungeklärt, statt ihn zu bewerten.

Quelle: https://www.beihilfevorschriften.de/vorschriften_zur_beihilfe/beihilfeverordnung_niedersachsen/ns_bvo_paragraf_43 — zuletzt geprüft am 17.08.2026.

Kostendämpfungspauschale

Eine Kostendämpfungspauschale gibt es in Niedersachsen nicht.

Höchstbeträge für Heilmittel

Für Krankengymnastik, Massagen, Logopädie und ähnliche Leistungen ist nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig, sondern höchstens ein festgelegter Betrag je Behandlung. Maßgeblich ist in Niedersachsen Anlage 5 (zu § 18 Abs. 1) NBhVO, mit 128 Positionen.

Die drei höchsten Beträge, Stand heute

194,60 €
Erstversorgung mit einer Federstahldraht-Orthonyxiespange nach RossFraser, einteilig, einschließlich Abdruck und Anfertigung der Passiv-Nagelkorrekturspange nach Modell, Applikation sowie Spangenkontrolle nach ein bis zwei Wochen
182,60 €
bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert 120 Minuten
158,10 €
bei psychisch-funktionellen Störungen als Belastungserprobung, Richtwert 120 Minuten aa) bei motorisch-funktionellen Störungen, Richtwert 120 Minuten

Was zu diesem Verzeichnis zu wissen ist

  • Der Erlass führt elf Fassungen seit dem 01.04.2023; bei 83 der 128 Positionen hat sich der Betrag mindestens einmal geändert und dabei zwischenzeitlich auch verringert. Ohne Behandlungsdatum lässt sich nichts prüfen.
  • Der frei zugängliche Verordnungstext ist nicht maßgeblich: Die Anlage 5 steht seit 01.01.2019 unverändert und nennt für die Einzelinhalation 8,80 €, angewandt werden 12,40 €. Maßgeblich ist der Erlass, der sie im Vorgriff ersetzt.
  • Die Nummern 60a und 60b tragen keinen Wert für 2023: Die Erstbefundung stand damals als eine Position da und ist erst zum 01.01.2024 in „klein" und „groß" geteilt worden.
  • Bei einem ärztlich verordneten Hausbesuch sind zusätzlich 9,20 € zuzüglich Fahrtkosten beihilfefähig, bei podologischer Therapie 7,00 € (§ 18 Abs. 1 NBhVO).
  • Der Erlass vom 29.07.2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 355) hat 39 Beträge zum 01.07.2026 angehoben — Podologie und Ergotherapie fast vollständig, dazu die erweiterte ambulante Physiotherapie, die Heißluft und die Stimm- und Sprachtherapie. Er ändert nicht die Verordnung, sondern die Vorgriffsregelung vom 23.03.2023, aus der die Beträge stammen.
  • Das Informationsblatt der Beihilfestelle stand am 23.08.2026 weiterhin auf 01.2026 und kennt diese Anhebung nicht. Maßgeblich ist deshalb durchgängig der Erlasstext, nicht das Merkblatt — ein Fall, in dem die praxisnähere Quelle die ältere ist.

Wie sich dieser Betrag zu den übrigen fünfzehn Ländern verhält, steht im Ländervergleich für Krankengymnastik.

Quelle: Abschnitt 2 NBhVO-Heilmittelrunderlass (RdErl. d. MF v. 23.03.2023, Nds. MBl. S. 266, zuletzt geändert durch RdErl. d. MF v. 29.07.2026, Nds. MBl. 2026 Nr. 355), alle elf Fassungen ab 01.04.2023 im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem — https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/5fbacf5c-380c-311c-b827-db025a19f113 — zuletzt geprüft am 23.08.2026.

Wozu diese Zahlen gut sind

Sie sind die Vergleichsgrundlage. Erstattungsfuchs liest Ihre Arztrechnung und Ihren Bescheid aus, stellt die Positionen einander gegenüber und hält jede Kürzung gegen den Wert, der in Niedersachsen hinterlegt ist. Wo beides nicht zusammenpasst, sagen wir das — und wo eine Kürzung schlicht die Rechenregel ist, sagen wir auch das, statt Ihnen eine Differenz als Fund zu verkaufen.

Was dieses Werkzeug nicht tut: Es bewertet Ihren Fall nicht rechtlich, überwacht keine Fristen und verschickt nichts für Sie. Die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.

Ihr Bescheid aus Niedersachsen

Rechnung und Bescheid hochladen, eine Minute warten — und Sie wissen, welcher Teil der Differenz die Rechenregel ist und welcher eine Nachfrage wert.

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