Beihilfe / Schleswig-Holstein
Beihilfe Schleswig-Holstein: was Ihr Bescheid voraussetzt
Ihre Festsetzungsstelle rechnet nach § 6 BhVO SH, § 80 LBG SH. Was das für die drei Zahlen bedeutet, an denen ein Bescheid hängt — Bemessungssatz, Höchstbeträge und Abzüge —, steht hier. Erstattungsfuchs hält Ihren Bescheid dann gegen die Rechnung, die ihm zugrunde liegt.
Meinen Bescheid prüfenBemessungssätze in Schleswig-Holstein
Regelsätze nach § 6 BhVO SH, § 80 LBG SH: 50, 70 oder 80 Prozent. Der Satz gilt je Person, nicht für den ganzen Haushalt.
- 50 %
- beihilfeberechtigte Person
- 70 %
- Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger, Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner, Elternzeit, sowie die beihilfeberechtigte Person selbst ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
- 80 %
- berücksichtigungsfähiges Kind, Waise
Abweichungen, die vorkommen
- Bei angeborenen Leiden oder ausgeschlossenen Vorerkrankungen erhöht sich der Satz um zwanzig Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent.
- Nach einer Dienstbeschädigung und in besonderen Ausnahmefällen kann der Satz höher liegen.
Ein Satz außerhalb der Regelsätze ist deshalb ein Hinweis und kein Fehler: Erhöhungen und Ermäßigungen hängen an Umständen, die in keinem Bescheid stehen. Wir markieren ihn als ungeklärt, statt ihn zu bewerten.
Quelle: https://www.beihilfevorschriften.de/vorschriften_zur_beihilfe/beihilfe_in_schleswig_holstein/sh_bvo_paragraf_06 — zuletzt geprüft am 17.08.2026.
Kostendämpfungspauschale
Eine Kostendämpfungspauschale gibt es in Schleswig-Holstein nicht.
Höchstbeträge für Heilmittel
Für Krankengymnastik, Massagen, Logopädie und ähnliche Leistungen ist nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig, sondern höchstens ein festgelegter Betrag je Behandlung. Maßgeblich ist in Schleswig-Holstein Anlage 3 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO) Schleswig-Holstein, mit 138 Positionen.
Die drei höchsten Beträge, Stand heute
- 182,60 €
- Einzelbehandlung — als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfelds, einmal pro Behandlungsfall — bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert 120 Minuten
- 152,40 €
- Einzelbehandlung — als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfelds, einmal pro Behandlungsfall — bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert 120 Minuten
- 152,40 €
- Hirnleistungstraining, Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfelds, einmal pro Behandlungsfall, Richtwert 120 Minuten
Was zu diesem Verzeichnis zu wissen ist
- Die Anlage hieß bis zur Neufassung Anlage 4 und heißt jetzt Anlage 3. Ältere Fundstellen führen beide Nummern; die Beträge dahinter sind verschieden.
- Die Beträge ab 01.07.2025 gelten im Wege der Vorgriffsregelung, nicht aufgrund eines geänderten Verordnungstextes. Wer den Verordnungstext liest, meldet ab Juli 2025 Überschreitungen, die keine sind.
- Die Anlage führt je Position vier Zeiträume ab dem 01.08.2023. Ohne Behandlungsdatum lässt sich bei den 82 geänderten Positionen nichts prüfen, und dann wird auch nichts geprüft.
- Sechs Positionen sind „entfallen": die Orthonyxiespangen nach Ross-Fraser (65.1 bis 65.5) seit dem 06.09.2024 und die 90-Minuten-Einzelbehandlung der Logopädie (48 d) seit dem 01.01.2025. Es fehlt dort kein Betrag — es fehlt die Position.
- Aufwendungen für andere als die in der Anlage bezeichneten Bäder sind nach Nummer 38 nicht beihilfefähig.
- Die Nummerierung folgt nicht der des Bundes: Schleswig-Holstein hängt Unternummern an und endet bei 72, der Bund bei 87. Eine Zuordnung über die Nummer ist durchgängig falsch.
Wie sich dieser Betrag zu den übrigen fünfzehn Ländern verhält, steht im Ländervergleich für Krankengymnastik.
Quelle: Finanzministerium Schleswig-Holstein, Anlage 3 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO), Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel, Fassung mit Wirkung vom 01.07.2025 (Vorgriffsregelung) — https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/beihilferecht/heilmittel_hoechstbetraege.pdf — zuletzt geprüft am 19.08.2026.
Wozu diese Zahlen gut sind
Sie sind die Vergleichsgrundlage. Erstattungsfuchs liest Ihre Arztrechnung und Ihren Bescheid aus, stellt die Positionen einander gegenüber und hält jede Kürzung gegen den Wert, der in Schleswig-Holstein hinterlegt ist. Wo beides nicht zusammenpasst, sagen wir das — und wo eine Kürzung schlicht die Rechenregel ist, sagen wir auch das, statt Ihnen eine Differenz als Fund zu verkaufen.
Was dieses Werkzeug nicht tut: Es bewertet Ihren Fall nicht rechtlich, überwacht keine Fristen und verschickt nichts für Sie. Die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Ihr Bescheid aus Schleswig-Holstein
Rechnung und Bescheid hochladen, eine Minute warten — und Sie wissen, welcher Teil der Differenz die Rechenregel ist und welcher eine Nachfrage wert.
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