Beihilfe / Rheinland-Pfalz
Beihilfe Rheinland-Pfalz: was Ihr Bescheid voraussetzt
Ihre Festsetzungsstelle rechnet nach BVO Rheinland-Pfalz. Was das für die drei Zahlen bedeutet, an denen ein Bescheid hängt — Bemessungssatz, Höchstbeträge und Abzüge —, steht hier. Erstattungsfuchs hält Ihren Bescheid dann gegen die Rechnung, die ihm zugrunde liegt.
Meinen Bescheid prüfenBemessungssätze in Rheinland-Pfalz
Regelsätze nach BVO Rheinland-Pfalz: 50, 70 oder 80 Prozent. Der Satz gilt je Person, nicht für den ganzen Haushalt.
- 50 %
- beihilfeberechtigte Person
- 70 %
- Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger, Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner, Elternzeit, sowie die beihilfeberechtigte Person selbst ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
- 80 %
- berücksichtigungsfähiges Kind, Waise
Abweichungen, die vorkommen
- Für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und deren Ehegatten sind auf Antrag 80 Prozent möglich, wenn das Einkommen unter einer Grenze liegt und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung mehr als fünfzehn Prozent des Einkommens ausmachen.
- Von der festgesetzten Beihilfe wird je Kalenderjahr eine Kostendämpfungspauschale abgezogen, gestaffelt nach Besoldungsgruppe von 100 bis 750 Euro und je Kind um 40 Euro gemindert. Die Staffel und die Ausnahmen stehen auf der Landesseite zu Rheinland-Pfalz.
Ein Satz außerhalb der Regelsätze ist deshalb ein Hinweis und kein Fehler: Erhöhungen und Ermäßigungen hängen an Umständen, die in keinem Bescheid stehen. Wir markieren ihn als ungeklärt, statt ihn zu bewerten.
Quelle: https://fm.rlp.de/de/themen/verwaltung/finanzielles-dienstrecht/beihilfe/beihilfenverordung-bvo/ — zuletzt geprüft am 17.08.2026.
Kostendämpfungspauschale
Rheinland-Pfalz zieht je Kalenderjahr eine Kostendämpfungspauschale von der festgesetzten Beihilfe ab, gestaffelt nach der Besoldungsgruppe: 100,00 € bis 750,00 € (§§ 60, 61 BVO Rheinland-Pfalz).
- 100,00 €
- A 7 bis A 8
- 150,00 €
- A 9 bis A 11
- 300,00 €
- A 12 bis A 15, B 1
- 450,00 €
- A 16, B 2, B 3
- 600,00 €
- B 4 bis B 7
- 750,00 €
- B 8 und höher
Wann sie entfällt
- Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung
- Waisen
- Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
- Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse
Was sie mindert
- Je Kind, das im Familienzuschlag berücksichtigt wird, mindert sich der Betrag um 40 Euro.
- Teilzeit mindert den Betrag im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit.
- Bei Versorgungsberechtigten richtet sich der Betrag nach dem Ruhegehaltssatz, höchstens nach 70 Prozent des Tabellenbetrags.
- Bei Witwen, Witwern und hinterbliebenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sind es 55 Prozent des Ruhegehaltssatzes, höchstens 40 Prozent des Tabellenbetrags.
Quelle: Praxisleitfaden Beihilfe Rheinland-Pfalz 2026, Rheinische Versorgungskassen, Seite 11 — https://www.versorgungskassen.de/beihilfen/infos-zum-beihilfenrecht.html — zuletzt geprüft am 17.08.2026.
Höchstbeträge für Heilmittel
Für Krankengymnastik, Massagen, Logopädie und ähnliche Leistungen ist nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig, sondern höchstens ein festgelegter Betrag je Behandlung. Maßgeblich ist in Rheinland-Pfalz Anlage 3 (zu § 22) BVO Rheinland-Pfalz, mit 126 Positionen.
Die drei höchsten Beträge, Stand heute
- 152,40 €
- Hirnleistungstraining, Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, Richtwert 120 Minuten, einmal pro Behandlungsfall
- 151,90 €
- Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche oder soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal pro Behandlungsfall aa) bei motorisch -funktionellen Störungen, Richtwert 120 Minuten
- 120,90 €
- Stimm-, sprech-, sprachund schlucktherapeutische Erstdiagnostik zur Erstellung eines Behandlungsplans, Richtwert 60 Minuten, einmal je Behandlungsfall, bei Wechsel der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers innerhalb des Behandlungsfalls sind die Aufwendungen für eine erneute Erstdiagnostik beihilfefähig
Was zu diesem Verzeichnis zu wissen ist
- Das Land ändert die Anlage 3 je Berufsgruppe und Stichtag und veröffentlicht Auszüge. Sechs Auszüge zwischen Februar 2025 und Juli 2026 liegen diesem Datensatz zugrunde.
- Die Änderungen ergehen „im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Anlage 3" — der Verordnungstext hinkt also auch hier hinterher.
- Für die Einzelinhalation ist die Vorgeschichte vor dem 01.02.2026 nicht hinterlegt: Zwischen Juni 2025 und Februar 2026 hat das Land noch einmal geändert, und diese Fassung ist nicht mehr abrufbar.
- Neben den Höchstbeträgen greift in Rheinland-Pfalz die Kostendämpfungspauschale (§§ 60, 61 BVO) — siehe lib/beihilfe/cost-containment.ts.
Wie sich dieser Betrag zu den übrigen fünfzehn Ländern verhält, steht im Ländervergleich für Krankengymnastik.
Quelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Auszüge zur Anlage 3 der BVO (20250201 SSST, 20250601 Physio, 20250801 Podologie/Ernährung, 20250901 Ergotherapie, 20260201 Physio, 20260701 SSSST) — https://fm.rlp.de/themen/verwaltung/finanzielles-dienstrecht/beihilfe/beihilfeverordnung — zuletzt geprüft am 18.08.2026.
Wozu diese Zahlen gut sind
Sie sind die Vergleichsgrundlage. Erstattungsfuchs liest Ihre Arztrechnung und Ihren Bescheid aus, stellt die Positionen einander gegenüber und hält jede Kürzung gegen den Wert, der in Rheinland-Pfalz hinterlegt ist. Wo beides nicht zusammenpasst, sagen wir das — und wo eine Kürzung schlicht die Rechenregel ist, sagen wir auch das, statt Ihnen eine Differenz als Fund zu verkaufen.
Was dieses Werkzeug nicht tut: Es bewertet Ihren Fall nicht rechtlich, überwacht keine Fristen und verschickt nichts für Sie. Die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Ihr Bescheid aus Rheinland-Pfalz
Rechnung und Bescheid hochladen, eine Minute warten — und Sie wissen, welcher Teil der Differenz die Rechenregel ist und welcher eine Nachfrage wert.
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