Beihilfe / Baden-Württemberg
Beihilfe Baden-Württemberg: was Ihr Bescheid voraussetzt
Ihre Festsetzungsstelle rechnet nach § 14 BVO BW. Was das für die drei Zahlen bedeutet, an denen ein Bescheid hängt — Bemessungssatz, Höchstbeträge und Abzüge —, steht hier. Erstattungsfuchs hält Ihren Bescheid dann gegen die Rechnung, die ihm zugrunde liegt.
Meinen Bescheid prüfenBemessungssätze in Baden-Württemberg
Regelsätze nach § 14 BVO BW: 50, 70 oder 80 Prozent. Der Satz gilt je Person, nicht für den ganzen Haushalt.
- 50 %
- beihilfeberechtigte Person
- 70 %
- Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger, Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner, Elternzeit, sowie die beihilfeberechtigte Person selbst ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
- 80 %
- berücksichtigungsfähiges Kind, Waise
Abweichungen, die vorkommen
- Der erhöhte Satz von 70 Prozent bleibt erhalten, wenn Kinder wegfallen und zuvor drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig waren.
- In besonderen Härtefällen, etwa nach einer Dienstbeschädigung, kann der Satz höher liegen.
Ein Satz außerhalb der Regelsätze ist deshalb ein Hinweis und kein Fehler: Erhöhungen und Ermäßigungen hängen an Umständen, die in keinem Bescheid stehen. Wir markieren ihn als ungeklärt, statt ihn zu bewerten.
Quelle: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beihilfeverordnung-baden-wuerttemberg-14-bemessung-der-beihilfe_idesk_PI13994_HI2161775.html — zuletzt geprüft am 17.08.2026.
Kostendämpfungspauschale
Eine Kostendämpfungspauschale gibt es in Baden-Württemberg nicht.
Höchstbeträge für Heilmittel
Für Krankengymnastik, Massagen, Logopädie und ähnliche Leistungen ist nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig, sondern höchstens ein festgelegter Betrag je Behandlung. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg § 16 Abs. 1 BVO Baden-Württemberg in Verbindung mit Anlage 9 BBhV, mit 134 Positionen.
Die Beträge sind dieselben wie die des Bundes — die Rechtsgrundlage ist es nicht. Maßgeblich in Baden-Württemberg bleibt § 16 Abs. 1 BVO Baden-Württemberg in Verbindung mit Anlage 9 BBhV.
Die drei höchsten Beträge, Stand heute
- 182,60 €
- Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall — bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert: 120 Minuten
- 152,40 €
- Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall — bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert: 120 Minuten
- 152,40 €
- Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung bei der Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall, Richtwert: 120 Minuten
Was zu diesem Verzeichnis zu wissen ist
- Das Land führt keine eigene Liste, sondern verweist auf die Anlagen 9 und 10 BBhV. Anlage 9 trägt die Beträge, Anlage 10 die Leistungserbringer.
- Die Beihilfeverordnung wurde zum 01.01.2026 neu gefasst; die Heilbehandlungen stehen seither in § 16 statt in § 6 Abs. 1 Nr. 3.
- Die Festsetzungsstelle folgt der Vorgriffsregelung des BMI: Das Landesamt für Besoldung und Versorgung veröffentlicht das BMI-Verzeichnis in der Fassung ab 01.07.2026 selbst. Am 23.08.2026 geprüft.
Wie sich dieser Betrag zu den übrigen fünfzehn Ländern verhält, steht im Ländervergleich für Krankengymnastik.
Quelle: § 16 BVO Baden-Württemberg in der Fassung der Verordnung vom 27.05.2026 (GBl. 2026 Nr. 61) — https://www.beihilfe-online.de/baden_wuerttemberg_beihilfevorschriften_paragraf_16 ; Beträge aus dem BMI-Verzeichnis, Stand 01.07.2026, veröffentlicht vom Landesamt für Besoldung und Versorgung — https://lbv.landbw.de/documents/d/guest/2_2026-05-20-bmi-verzeichnis-01-07-2026-internet — zuletzt geprüft am 23.08.2026.
Wozu diese Zahlen gut sind
Sie sind die Vergleichsgrundlage. Erstattungsfuchs liest Ihre Arztrechnung und Ihren Bescheid aus, stellt die Positionen einander gegenüber und hält jede Kürzung gegen den Wert, der in Baden-Württemberg hinterlegt ist. Wo beides nicht zusammenpasst, sagen wir das — und wo eine Kürzung schlicht die Rechenregel ist, sagen wir auch das, statt Ihnen eine Differenz als Fund zu verkaufen.
Was dieses Werkzeug nicht tut: Es bewertet Ihren Fall nicht rechtlich, überwacht keine Fristen und verschickt nichts für Sie. Die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Ihr Bescheid aus Baden-Württemberg
Rechnung und Bescheid hochladen, eine Minute warten — und Sie wissen, welcher Teil der Differenz die Rechenregel ist und welcher eine Nachfrage wert.
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