Der Beihilfebemessungssatz — was Bund und Länder tatsächlich tragen
Sie reichen 1.000 Euro ein und bekommen 500 — und suchen im Bescheid nach der Kürzung, die es gar nicht gibt. Der Bemessungssatz erklärt regelmäßig den größten Teil der Differenz zwischen eingereicht und erstattet, und er ist Landesrecht. Diese Übersicht führt den Bund und alle 16 Länder mit ihren Regelsätzen und der Rechtsgrundlage.
Die häufigste Enttäuschung beim ersten Beihilfebescheid ist keine Kürzung. Sie ist eine Rechenoperation, mit der niemand gerechnet hat: Von den beihilfefähigen Aufwendungen trägt die Beihilfe nur einen Anteil, und der liegt für die beihilfeberechtigte Person selbst meistens bei der Hälfte.
Dieser Anteil heißt Bemessungssatz. Er ist Landesrecht, und die Unterschiede zwischen den Ländern sind kleiner, als man erwarten würde — bis auf eine Ausnahme, an der sie grundsätzlich werden.
Bemessungssätze im Vergleich
Der Bund in der ersten Zeile, danach die 16 Länder alphabetisch. Die Spalte „Bildung" ist die entscheidende: Sie sagt, ob der Satz je Person gilt oder für den ganzen Haushalt.
| Dienstherr | Regelsätze | Bildung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Bundesbeihilfe | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 46 BBhV |
| Baden-Württemberg | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 14 BVO BW |
| Bayern | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | Art. 96 Abs. 3 BayBG, § 46 BayBhV |
| Berlin | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 46 LBhVO Berlin, § 76 Abs. 3 LBG Berlin |
| Brandenburg | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 62 BbgLBG, verweist auf die BBhV |
| Bremen * | 50, 60, 65, 70, 75, 80 oder 85 Prozent | je Person | § 80 Abs. 4 BremBG, § 12 Abs. 2 BremBVO |
| Hamburg | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 80 HmbBG, HmbBeihVO |
| Hessen | 50, 55, 60, 65 oder 70 Prozent | für den Haushalt | § 15 HBeihVO |
| Mecklenburg-Vorpommern | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 80 LBG M-V, verweist auf die BBhV |
| Niedersachsen | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 80 Abs. 5 NBG, § 43 NBhVO |
| Nordrhein-Westfalen | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 12 BVO NRW |
| Rheinland-Pfalz | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | BVO Rheinland-Pfalz |
| Saarland | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 67 SBG, BhVO Saarland |
| Sachsen | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 57 SächsBhVO |
| Sachsen-Anhalt | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | Landesrecht Sachsen-Anhalt, verweist auf die BBhV |
| Schleswig-Holstein | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 6 BhVO SH, § 80 LBG SH |
| Thüringen | 50, 70 oder 80 Prozent | je Person | § 72 ThürBG, § 46 ThürBhV |
* Bremen — siehe den Abschnitt „Bremen hat die längste Staffel" weiter unten. Sätze aus den Quellen der Länder, zuletzt geprüft am 23.08.2026. Das Prüfdatum je Land steht auf der Landesseite.
Was die Tabelle zeigt
14 der 16 Länder führen dieselben Regelsätze wie der Bund: 50, 70 oder 80 Prozent. Das ist die eigentliche Nachricht dieser Übersicht — beim Bemessungssatz ist Deutschland weitgehend einheitlich, anders als bei den Höchstbeträgen für Heilmittel, wo dieselbe Behandlung je nach Land verschieden viel wert ist.
Dieselben Zahlen heißen dabei nicht dieselbe Rechtsgrundlage. 3 Länder haben gar keine eigene Beihilfeverordnung und verweisen auf die des Bundes — Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt. Für sie gelten Änderungen des Bundes unmittelbar. Die übrigen schreiben dieselben Sätze in eigenes Landesrecht, das sich eigenständig ändern kann. Wer einen Widerspruch begründet, nennt die Vorschrift seines Dienstherrn und nicht die des Bundes.
Die drei Regelsätze
- 50 Prozent — beihilfeberechtigte Person.
- 70 Prozent — Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger, Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner, Elternzeit, sowie die beihilfeberechtigte Person selbst ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern.
- 80 Prozent — berücksichtigungsfähiges Kind, Waise.
Je Person oder für den Haushalt — der Unterschied, der zählt
Bei 16 von 17 Dienstherren bekommt jede berücksichtigte Person einen eigenen Satz. Eine vierköpfige Familie hat dann drei verschiedene Sätze nebeneinander: 50 Prozent für die beihilfeberechtigte Person, 70 für den Ehegatten, 80 je Kind.
Die Ausnahme ist Hessen. Es bildet einen einzigen Satz für den ganzen Haushalt. Er beginnt bei 50 Prozent, liegt bei 55 Prozent für Verheiratete und steigt je berücksichtigungsfähigem Kind um fünf Prozentpunkte, höchstens auf 70 Prozent. Für eine Familie mit zwei Kindern gelten dort also 65 Prozent — für alle vier gemeinsam, auch für die Kinder, die anderswo 80 Prozent bekämen.
Das ist die Stelle, an der eine Prüfung mit den Bundeswerten reihenweise Abweichungen meldet, die keine sind. Für Kinder ist der Haushaltssatz spürbar ungünstiger, für kinderlose Verheiratete günstiger als der Ausgangswert von 50 Prozent.
Bremen hat die längste Staffel
Bremen rechnet je Person wie die meisten Länder, staffelt den Satz aber feiner als alle anderen. Wer im aktiven Dienst steht, hat 50 Prozent; ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70. Kinder selbst haben 80 Prozent, der Ehegatte einer Beamtin oder eines Beamten 70.
Der Unterschied zu allen anderen Ländern beginnt im Ruhestand. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben dort nicht pauschal 70 Prozent, sondern 60 — und der Satz steigt mit der Zahl der berücksichtigungsfähigen Personen: 65 bei einer, 70 bei zwei, 75 bei drei, 80 ab vier. Für Witwen- und Witwergeld geht die Staffel bis 85 Prozent.
Warum ein abweichender Satz noch kein Fehler ist
Was in der Tabelle steht, sind die Regelsätze. Sie sind nicht die Liste aller zulässigen Sätze. Fast jedes Land kennt Erhöhungen und Ermäßigungen, die von Umständen abhängen, die in keinem Bescheid stehen:
- Ermäßigungen. In Niedersachsen sinkt der Satz um zwanzig Prozentpunkte, wenn ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von mindestens 41 Euro monatlich gezahlt wird. In Nordrhein-Westfalen um zehn Prozentpunkte, wenn ein Rentenversicherungsträger sich an den Beiträgen beteiligt.
- Erhöhungen. Bei ausgeschlossenen Vorerkrankungen sind in mehreren Ländern zwanzig Prozentpunkte mehr vorgesehen, höchstens 90 Prozent. In Hessen erhöht sich der Satz bei stationärer Krankenhausbehandlung um fünfzehn Prozentpunkte.
- Dauerhafte Besitzstände. In Baden-Württemberg und Sachsen bleiben einmal erreichte 70 Prozent erhalten, auch wenn die Kinder später wegfallen.
Daraus folgt die Grenze für jede automatische Prüfung, auch für unsere: Ein Satz außerhalb der Regelsätze ist ein Hinweis und kein Fehler. Erstattungsfuchs weist ihn deshalb als unklar aus und nennt die harmlosen Erklärungen mit, statt den Leser mit einer nackten Abweichung allein zu lassen.
Was Ihr Bundesland sonst eigen regelt — die Kostendämpfungspauschale und die Höchstbeträge für Heilmittel —, steht auf der Übersicht der sechzehn Länder.