Erstattungsfuchs

Ihre Versicherung hat weniger erstattet als eingereicht

Ein Teil der Differenz ist vereinbart — Selbstbehalt, Erstattungsstufe, ein Tarif ohne volle Leistung für diese Behandlung. Ein anderer Teil steht als Hinweisziffer neben der Position, und was sie bedeutet, erfährt man selten aus der Abrechnung. Erstattungsfuchs legt Rechnung und Abrechnung nebeneinander und trennt das eine vom anderen.

Meine Abrechnung prüfen

Erst rechnen, dann entscheiden. Was Sie zurückbekommen, steht auf dem Schirm, bevor Sie einen Cent ausgeben — die Summen und die Zahl der Stellen, an denen etwas aufgefallen ist.

Drei Gründe, warum weniger ankommt — und nur einer ist eine Kürzung

Eine private Abrechnung wirft sie in einer Spalte zusammen. Auseinandergehalten sehen sie so aus:

Was Sie vereinbart haben
Selbstbehalt und Erstattungsstufe stehen in Ihrem Vertrag. Sie sind der Preis Ihres Tarifs und keine Bewertung Ihrer Rechnung — nachrechnen lohnt trotzdem, denn zweimal angerechnet ist derselbe Betrag schnell.
Was die Gebührenordnung hergibt
Ihre Praxis rechnet nach der GOÄ ab, und dieselbe Ordnung ist der Maßstab für eine Kürzung des Steigerungssatzes: Regelspanne bis 2,3, darüber bis 3,5 mit schriftlicher Begründung auf der Rechnung.
Was der Versicherer behauptet
Eine Kürzung mit Berufung auf ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Preis ist etwas anderes als die beiden Posten daneben. Für sie verlangen die Musterbedingungen eine Begründung, die sich auf Ihre Rechnung bezieht.

Was am Ende dasteht

Die Zahlen sind erfunden, die Form nicht — so bekommen Sie es.

Auszug aus dem Report

Geprüft gegen Regelwerk 2026.09.1

Eingereicht
1.284,60 €
Erstattet
812,40 €
Differenz
472,20 €
Davon aufgefallen
196,80 €
  • So ist es vereinbart

    300,00 €

    Selbstbehalt angerechnet. Das ist der Betrag aus Ihrem Vertrag und keine Bewertung Ihrer Rechnung. Wir rechnen nach, ob er einmal angerechnet wurde und ob die Summe des Jahres den vereinbarten Betrag hält.

  • Hier lohnt eine Nachfrage

    196,80 €

    Drei Positionen wurden mit Berufung auf ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Preis gekürzt. Die Abrechnung nennt dazu keinen Grund, der sich auf Ihre Rechnung bezieht — die Musterbedingungen verlangen für diese Kürzung aber genau das (§ 5 Abs. 2 MB/KK).

  • Steht in Ihrem Tarif

    175,40 €

    Eine Position ist nach Ihrer Erstattungsstufe nur anteilig erstattungsfähig. Den Betrag beziffern wir; ob die Stufe stimmt, steht in Ihrer Tarifübersicht und nicht in einem der beiden Dokumente, die Sie hochgeladen haben.

Im vollständigen Report steht zu jedem Posten

  • die Erklärung in Alltagssprache, die Vorschrift, auf die sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen, und an wen die Nachfrage geht.
  • Ihr fertiges Schreiben. Ausformuliert, mit den betroffenen Ziffern und Beträgen bereits eingesetzt. Sie füllen Ihre Anschrift ein und schicken es selbst ab.
Am eigenen Bescheid ausprobieren

Was Ihr Tarif entscheidet und wir nicht

Bei der Beihilfe steht jede Grenze in veröffentlichtem Recht — Bemessungssätze, Höchstbeträge für Heilmittel, die Kostendämpfungspauschale. Wir führen sie für alle sechzehn Länder und rechnen dagegen. Ihre Erstattungsstufe steht dagegen in einem Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer. Sie steht nicht in der Abrechnung, nicht auf der Rechnung, und damit in keinem der beiden Dokumente, die Sie hochladen.

Wir könnten an dieser Stelle raten. Wir tun es nicht: Eine Position, die nach Tarif gekürzt wurde, bekommt bei uns einen Betrag und den Hinweis, in welcher Tabelle Ihres Tarifs die Antwort steht — und keine Einordnung, die so täte, als kennten wir Ihren Vertrag. Der Abgleich ist danach eine Sache von fünf Minuten, aber er ist Ihre.

  • Übermaßvergütung, Erstattung auf das angemessene Maß begrenzt"

    Der Versicherer hält das Honorar für unangemessen hoch und zahlt nur einen Teil. Die Musterbedingungen erlauben das bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Preis — sie verlangen dafür aber, dass er sich mit der konkreten Rechnung auseinandersetzt, statt pauschal zu deckeln.

    § 5 Abs. 2 MB/KK sowie Ihre Tarifbedingungen · Rückfrage beim Kostenträger

  • Nach Ihrem Tarif zu 80 v. H. erstattungsfähig"

    Ihr Vertrag sieht für diese Leistungsart keine volle Erstattung vor. Maßstab ist damit nicht die Gebührenordnung, sondern Ihre Erstattungstabelle — und die kennen wir nicht, weil sie nicht im Bescheid steht.

    Tarifbedingungen der privaten Krankenversicherung · kein Handlungsbedarf

  • Minderung auf den Schwellenwert 2,3"

    Der Arzt hat einen Faktor über 2,3 angesetzt, der Kostenträger rechnet mit 2,3. Zulässig ist der höhere Satz, wenn die Rechnung eine schriftliche Begründung trägt — dann muss der Kostenträger sich mit ihr auseinandersetzen und nicht nur auf den Schwellenwert verweisen.

    § 5 Abs. 2, § 12 Abs. 3 GOÄ · Rückfrage beim Kostenträger

Alle Formulierungen, die wir kennen — mit der Vorschrift, um die es jeweils geht, und dem Weg, den eine Rückfrage nähme.

Das Schreiben dazu bekommen Sie fertig

Zu wissen, dass eine Nachfrage naheliegt, ist die eine Hälfte. Die andere ist der erste Satz. Den finden Sie im Report schon vor: mit Ihren Ziffern, Ihren Beträgen und der Vorschrift, auf die sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen.

[Ihr Name, Straße, PLZ und Ort]
[Anschrift des Kostenträgers]
[Ort, Datum]

Betreff: Nachfrage zum Beihilfe-/Erstattungsbescheid [Aktenzeichen laut Bescheid]

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem oben genannten Bescheid habe ich Rückfragen: Bei mehreren Positionen weicht der erstattete Betrag von der Rechnung ab.

Zu diesen Positionen bitte ich um eine erneute Durchsicht:

  • - Ziffer 5 (184,20 €)
    Einschlägig ist hier § 5 Abs. 2 GOÄ.
  • - Ziffer A7001 (83,20 €)
    Einschlägig ist hier § 6 Abs. 2 GOÄ.

Ich möchte, dass dieses Schreiben als Widerspruch gilt, falls dafür eine Frist läuft.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name, Straße, PLZ und Ort]

  • Zwei FassungenEine an den Kostenträger, eine an Ihre Praxis. Welche Position wohin gehört, steht im Report — ein Widerspruch, der beim Kostenträger einen Rechnungsmangel rügt, erledigt sich dort mit einem Satz.
  • Die Klammern bleibenAnschrift, Datum und Aktenzeichen füllen Sie aus. Wir versenden nichts und vertreten Sie nicht.
  • Als Text zum KopierenKein PDF, aus dem sich nichts herausholen lässt. Sie ändern jeden Satz, bevor Sie ihn abschicken.

Zwölf Prüfungen an jedem Bescheid

Bei jedem Bescheid laufen dieselben Prüfungen, in derselben Reihenfolge. Zu jedem Posten, der dabei auffällt, steht im Report die Vorschrift, auf die sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen, und die Fassung des Regelwerks, gegen die geprüft wurde — zurzeit 2026.09.1. Sie können damit nachschlagen, statt uns glauben zu müssen.

Gegen die Gebührenordnung

  • Der Steigerungssatz wurde auf 2,3 gekürzt, obwohl die Begründung dafür auf der Rechnung steht — § 5 Abs. 2 GOÄ.
  • Eine analog berechnete Position wurde vollständig gestrichen — § 6 Abs. 2 GOÄ.
  • Ein Steigerungssatz über dem Höchstsatz ohne Hinweis auf eine Honorarvereinbarung — der einzige Fall, in dem die Rückfrage nicht zum Kostenträger geht, sondern in Ihre Praxis.
  • Eine Kürzung wegen Übermaßvergütung: § 5 Abs. 2 MB/KK verlangt vom Versicherer, sich mit der Rechnung auseinanderzusetzen, statt sie nur zu deckeln.

Gegen das Recht Ihres Landes

  • Der Bemessungssatz: ob der angesetzte Prozentsatz der ist, der für Ihr Bundesland und Ihre Personengruppe gilt.
  • Höchstbeträge für Heilmittel — Bund und alle sechzehn Länder, samt der Stichtage, zu denen sie sich geändert haben.
  • Obergrenzen und Eigenanteile für Hilfsmittel: Hörgeräte, Einlagen, orthopädische Maßschuhe. Ein Eigenanteil ist ein fester Betrag und keine Obergrenze; wer das verwechselt, hakt eine Kürzung als richtig ab.

Gegen den Bescheid selbst

  • Positionen Ihrer Rechnung, die im Bescheid gar nicht vorkommen. Häufig ein Übertragungsfehler, und der fällt sonst niemandem auf.
  • Es wurde gekürzt, ohne dass der Bescheid dazu überhaupt einen Grund nennt.
  • Der Selbstbehalt, der in vielen Bescheiden nur als eine Zeile Kleingedrucktes auftaucht und sonst als ungeklärte Lücke stehen bleibt.
  • Ob die Summen überhaupt zusammenpassen: was die Rechnung ausweist, was ihre Positionen ergeben, und was der Kostenträger als eingereicht verbucht hat.
  • Kürzungen mit Verweis auf Ihren Tarif. Den Vertrag bekommen wir nie zu sehen, also beziffern wir den Posten und sagen, wo die Antwort steht: in Ihrer Erstattungstabelle.

Und die andere Seite davon: Was diese Prüfungen nicht anzeigen, bleibt unentdeckt. Wo wir eine Rechnungsposition nicht sicher der richtigen Zeile im Bescheid zuordnen können, sagen wir das und bitten Sie um zwei Minuten, statt es zu überspielen.

Was es kostet

Der Unterschied ist nicht, wie viel Sie prüfen dürfen, sondern wie viel Sie zu sehen bekommen. Fester Preis, keine Beteiligung an dem, was am Ende dabei herauskommt: Wir verdienen an der Prüfung, nicht an ihrem Ausgang.

Zum Ansehen

0 €

Sie sehen, ob bei Ihnen überhaupt etwas auffällt — ohne Zahlungsdaten.

  • Die Summen und wie viele Stellen aufgefallen sind
  • Je Posten die Erklärung, die Vorschrift und der Weg der Nachfrage
  • Das Musterschreiben zum Selbstversenden

Drei Vorgänge je Kalenderjahr

Ein Vorgang

12,90 €

Das vollständige Ergebnis für diesen einen Bescheid.

  • Die Summen und wie viele Stellen aufgefallen sind
  • Je Posten die Erklärung, die Vorschrift und der Weg der Nachfrage
  • Das Musterschreiben zum Selbstversenden

Einmalig, kein Abo

Ein Jahr

49 €

Dasselbe für jeden Bescheid des Jahres, auch die Ihres Haushalts. Läuft von selbst aus, wenn Sie nichts tun.

  • Die Summen und wie viele Stellen aufgefallen sind
  • Je Posten die Erklärung, die Vorschrift und der Weg der Nachfrage
  • Das Musterschreiben zum Selbstversenden

Ab dem vierten Vorgang die günstigere Wahl

Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Die Bezahlschranke steht hinter der Auswertung, nicht davor: Erst sehen Sie, ob bei Ihnen etwas aufgefallen ist.

Fragen zur privaten Abrechnung

Meine Versicherung hat gekürzt und nennt nur eine Hinweisziffer. Was nun?

Zuerst die Ziffer suchen: In den meisten Abrechnungen steht am Ende eine Legende, die jede Ziffer in einem Satz auflöst. Fehlt die Ziffer dort oder fehlt die Legende ganz, ist die Kürzung ohne Begründung geblieben — und das ist die Stelle, an der eine Nachfrage naheliegt. Erstattungsfuchs ordnet jede gekürzte Position ihrer Ziffer zu und zeigt, wo diese Zuordnung ins Leere läuft.

Was heißt „Übermaßvergütung" in meiner Abrechnung?

Der Versicherer hält das Honorar für auffällig hoch und zahlt nur einen Teil. Die Musterbedingungen lassen das zu, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Preis besteht — § 5 Abs. 2 MB/KK. Sie verlangen dafür aber eine Auseinandersetzung mit Ihrer konkreten Rechnung. Steht in der Abrechnung nur die Floskel und kein Grund, fehlt der Kürzung das, was die Bedingungen selbst von ihr verlangen.

Könnt ihr prüfen, ob mein Tarif wirklich nur 80 Prozent hergibt?

Nein, und das sagen wir lieber vorher. Ihre Erstattungsstufe steht in Ihrem Vertrag, nicht in der Abrechnung und nicht in der Arztrechnung — die beiden Dokumente, die Sie hochladen, enthalten sie schlicht nicht. Was wir tun: den Betrag beziffern, der auf diesen Posten entfällt, und sagen, in welcher Tabelle Ihres Tarifs die Antwort steht. Diesen Abgleich macht niemand für Sie, der Ihren Vertrag nicht kennt.

Gilt die Gebührenordnung auch für Privatversicherte?

Ja, und zwar auf beiden Seiten. Ihre Ärztin rechnet nach der GOÄ ab, und dieselbe Ordnung ist der Maßstab, an dem sich eine Kürzung des Steigerungssatzes messen lassen muss: Regelspanne 1,0 bis 2,3, darüber bis 3,5 mit schriftlicher Begründung auf der Rechnung (§ 5 Abs. 2, § 12 Abs. 3 GOÄ). Der Unterschied zur Beihilfe liegt nicht in der Gebührenordnung, sondern in allem, was daneben gilt — dort ein Bemessungssatz aus dem Landesrecht, hier Ihr Vertrag.

Ich habe einen Selbstbehalt. Lohnt sich die Prüfung überhaupt?

Der Selbstbehalt selbst ist vereinbart und keine Kürzung — daran ist nichts zu rütteln. Der Fehler, den es an dieser Stelle zu finden gibt, ist ein rechnerischer: derselbe Betrag zweimal angerechnet oder über den vereinbarten Jahresbetrag hinaus. Genau darauf sehen wir, und dafür braucht es keine Auseinandersetzung, sondern eine Nachrechnung.

Ich bin privat versichert und beihilfeberechtigt. Welche Seite gilt für mich?

Beide, nacheinander. Sie reichen dieselbe Rechnung zweimal ein — bei der Beihilfe und bei Ihrer Versicherung —, und Sie bekommen zwei Bescheide, die verschiedene Teile derselben Rechnung betreffen. Jeder von beiden lässt sich hier einzeln gegen die Rechnung stellen. Legen Sie dafür zwei Vorgänge an, sonst vergleicht die Auswertung Positionen, die gar nicht zueinander gehören.

Was wir nicht tun

Wir sagen Ihnen nicht, wie Ihr Fall ausgeht, und wir vertreten Sie nicht gegenüber Ihrer Versicherung. Erstattungsfuchs rechnet nach und zeigt Ihnen, wo eine Nachfrage naheliegt — schreiben und verschicken tun Sie selbst. Ihren Tarif kennen wir nicht und fragen ihn auch nicht ab. Fristen überwachen wir nicht. Wenn es ernst wird, sind ein Fachanwalt für Versicherungs- oder Medizinrecht und der Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung die richtigen Ansprechpartner.

Die Abrechnung liegt ohnehin schon da

Rechnung und Abrechnung hochladen, eine Minute warten — und Sie wissen, welcher Teil der Differenz vereinbart ist und welcher eine Nachfrage wert.

Meinen Bescheid prüfen

Die ersten drei Vorgänge im Jahr kosten nichts. Anmeldung per Link, kein Passwort.