„Minderung auf den Schwellenwert 2,3"
Auch: „Steigerungssatz auf den Regelhöchstsatz gekürzt", „Überschreitung des Schwellenwerts nicht ausreichend begründet"
Der Arzt hat einen Faktor über 2,3 angesetzt, der Kostenträger rechnet mit 2,3. Zulässig ist der höhere Satz, wenn die Rechnung eine schriftliche Begründung trägt — dann muss der Kostenträger sich mit ihr auseinandersetzen und nicht nur auf den Schwellenwert verweisen.
Der entscheidende Blick geht auf Ihre Rechnung, nicht auf den Bescheid: Steht dort eine Begründung, ist die Kürzung eine Bewertung und keine Rechenregel.
- Vorschrift
- § 5 Abs. 2, § 12 Abs. 3 GOÄ
- Rückfrage
- Rückfrage beim Kostenträger
„Analoge Bewertung nicht anerkannt"
Auch: „Leistung nicht in der GOÄ enthalten", „Analogziffer nicht erstattungsfähig"
Für eine Leistung, die die Gebührenordnung nicht führt, hat die Praxis eine vergleichbare Ziffer analog berechnet. Die Gebührenordnung sieht genau das vor — sie verlangt dafür die Kennzeichnung als analog und die Bezeichnung der herangezogenen Ziffer.
Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich, und sie hängt an der einzelnen Ziffer. Eine pauschale Ablehnung „nicht in der GOÄ enthalten" geht am Wortlaut der Vorschrift vorbei.
- Vorschrift
- § 6 Abs. 2 GOÄ
- Rückfrage
- Rückfrage beim Kostenträger
„Übermaßvergütung, Erstattung auf das angemessene Maß begrenzt"
Auch: „auffälliges Missverhältnis", „Kürzung nach § 5 Abs. 2 MB/KK"
Der Versicherer hält das Honorar für unangemessen hoch und zahlt nur einen Teil. Die Musterbedingungen erlauben das bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Preis — sie verlangen dafür aber, dass er sich mit der konkreten Rechnung auseinandersetzt, statt pauschal zu deckeln.
Prüfen Sie, ob der Bescheid sagt, woran er das Missverhältnis festmacht. Steht dort nur die Floskel, fehlt der Kürzung die Begründung, die die Bedingungen selbst verlangen.
- Vorschrift
- § 5 Abs. 2 MB/KK sowie Ihre Tarifbedingungen
- Rückfrage
- Rückfrage beim Kostenträger
„Aufwendungen nicht beihilfefähig"
Auch: „nicht erstattungsfähig", „keine Leistungspflicht"
Der Satz nennt das Ergebnis, aber nicht den Grund. Dahinter kann alles stehen: eine ausgeschlossene Leistungsart, eine fehlende Voraussetzung, eine Frist, ein Höchstbetrag. Ohne die Angabe, welche davon gemeint ist, lässt sich die Kürzung nicht nachvollziehen.
Eine Nachfrage nach dem Grund ist hier kein Streit, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt zu wissen, worüber man reden würde.
- Vorschrift
- § 6 BBhV für die Angemessenheit; im Übrigen die Vorschrift, die der Bescheid nennt
- Rückfrage
- Rückfrage beim Kostenträger
„Die Position taucht im Bescheid gar nicht auf"
Eine Position Ihrer Rechnung ist im Bescheid weder anerkannt noch abgelehnt — sie fehlt einfach. Das ist keine Bewertung, sondern eine Lücke, und häufig ein Übertragungsfehler beim Erfassen der Rechnung.
Diese Stelle fällt ohne Gegenüberstellung niemandem auf, weil niemand die beiden Blätter Zeile für Zeile nebeneinanderlegt.
- Vorschrift
- § 12 GOÄ für die Angaben, die eine Rechnung tragen muss
- Rückfrage
- Rückfrage beim Kostenträger