Erstattungsfuchs

Was Ihr Bescheid sagt — und was es bedeutet

Neben jeder Kürzung steht eine Hinweisziffer und ein halber Satz. Hier stehen die 12 Formulierungen, die dabei immer wieder vorkommen: was sie bedeuten, auf welche Vorschrift sie sich stützen und wohin eine Rückfrage ginge.

Die Formulierungen sind nachgebildet — jede Festsetzungsstelle schreibt es etwas anders. Suchen Sie nach dem Sinn, nicht nach dem Wortlaut.

So rechnet der Kostenträger

Der Abzug folgt aus der Rechenregel selbst. Nachrechnen lohnt, streiten selten.

Bemessungssatz 50 v. H."

Auch: „Beihilfebemessungssatz", „beihilfefähiger Anteil 50 %"

Die Beihilfe trägt einen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen, nicht die ganze Rechnung. Den Rest deckt die private Krankenversicherung ab. Das ist keine Kürzung, sondern die Rechenregel — und bei fast jedem Bescheid der größte Teil der Differenz zwischen eingereicht und erstattet.

Nachrechnen lohnt trotzdem: Der Satz hängt an Personengruppe und Bundesland, und in Hessen gilt er für den Haushalt statt für die Person.

Vorschrift
§ 46 BBhV, im Landesrecht die entsprechende Vorschrift der Beihilfeverordnung
Rückfrage
kein Handlungsbedarf

Höchstbetrag nach Anlage 9 BBhV"

Auch: „Beihilfefähig bis zum Höchstbetrag", „Kürzung auf den Höchstbetrag"

Für Massagen, Krankengymnastik, Logopädie und ähnliche Leistungen ist nicht der Rechnungsbetrag beihilfefähig, sondern höchstens ein festgelegter Betrag je Behandlung. Liegt die Rechnung darüber, ist der Abzug die Regel.

Zwei Dinge lohnen den Blick: ob der angesetzte Betrag der Ihres Landes ist — die Länder weichen voneinander ab — und ob er der am Behandlungstag geltende war. Der Bund hat die Physiotherapie-Beträge zum 1. Februar 2026 erhöht, ohne dass der Text der Anlage das zeigt.

Vorschrift
Anlage 9 (zu § 23 Abs. 1) BBhV, im Landesrecht die jeweilige Anlage
Rückfrage
kein Handlungsbedarf

Nach Ihrem Tarif zu 80 v. H. erstattungsfähig"

Auch: „tarifliche Erstattungsstufe", „Leistung nach Tarif begrenzt"

Ihr Vertrag sieht für diese Leistungsart keine volle Erstattung vor. Maßstab ist damit nicht die Gebührenordnung, sondern Ihre Erstattungstabelle — und die kennen wir nicht, weil sie nicht im Bescheid steht.

Wir beziffern diesen Posten und sagen, wo die Antwort steht. Der Abgleich mit Ihrem Tarif ist der einzige Weg, ihn zu bestätigen oder zu widerlegen.

Vorschrift
Tarifbedingungen der privaten Krankenversicherung
Rückfrage
kein Handlungsbedarf

Abzug Selbstbehalt"

Auch: „Selbstbeteiligung angerechnet", „Kostendämpfungspauschale"

Ein fester Betrag wird abgezogen, bevor erstattet wird — in der privaten Versicherung als vereinbarter Selbstbehalt, in einigen Ländern als Kostendämpfungspauschale der Beihilfe. Beides ist der Regelfall und keine Bewertung Ihrer Rechnung.

Der Fehler, den es hier zu finden gibt, ist ein rechnerischer: derselbe Betrag zweimal angerechnet oder über den Jahresbetrag hinaus.

Vorschrift
§ 49 BBhV bzw. die Kostendämpfungspauschale des Landesrechts, sonst Ihr Tarif
Rückfrage
kein Handlungsbedarf

Kommt auf den Fall an

Ob der Abzug trägt, hängt an Unterlagen, die weder im Bescheid noch in der Rechnung stehen.

Bestandteil der Zielleistung, nicht gesondert berechnungsfähig"

Auch: „methodisch notwendiger Bestandteil", „unselbständige Teilleistung"

Die Position gilt als Teilschritt einer größeren Leistung, die schon abgerechnet ist. Solche Teilschritte sind nicht zusätzlich berechenbar. Ob eine Leistung Teilschritt oder eigenständig ist, ist die häufigste Streitfrage zwischen Ärzten und Kostenträgern.

Diese Kürzung hat oft ihre Richtigkeit. Wenn Sie sie bezweifeln, ist die Praxis die richtige erste Adresse — sie hat die Ziffern gewählt und kann sagen, warum.

Vorschrift
§ 4 Abs. 2a GOÄ
Rückfrage
Rückfrage in Ihrer Praxis

Höchstbetrag nach Anlage 11 BBhV"

Auch: „Eigenanteil nach Anlage 11", „beihilfefähig bis 1 500 Euro je Ohr"

Für einen Teil der Hilfsmittel — Hörgeräte, Brillen, orthopädische Schuhe, Perücken — nennt die Anlage einen Betrag. Er ist entweder eine Obergrenze oder ein Eigenanteil, und das sind zwei verschiedene Rechenwege.

Bei den Hörgeräten sagt die Anlage selbst, dass ihr Höchstbetrag überschritten werden darf — bei beidseitiger an Gehörlosigkeit grenzender Schwerhörigkeit oder vergleichbar schwerwiegenden Sachverhalten. Eine Kürzung auf den Betrag ist deshalb nicht in jedem Fall das Ende der Frage.

Vorschrift
Anlage 11 (zu § 25 Abs. 1 und 4) BBhV
Rückfrage
Rückfrage beim Kostenträger

Steigerungssatz über dem Höchstsatz ohne Vereinbarung"

Auch: „Faktor über 3,5", „Überschreitung des Höchstsatzes"

Über dem Höchstsatz der Gebührenordnung ist eine Abrechnung nur zulässig, wenn vor der Behandlung eine schriftliche Honorarvereinbarung geschlossen wurde. Fehlt sie, hat die Kürzung ihren Grund nicht beim Kostenträger, sondern auf der Rechnung.

Der einzige Fall in diesem Verzeichnis, in dem die Rückfrage nicht zum Kostenträger geht, sondern in Ihre Praxis: Eine korrigierte Rechnung bringt Sie hier weiter als ein Widerspruch.

Vorschrift
§ 2 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 GOÄ
Rückfrage
Rückfrage in Ihrer Praxis

Hier lohnt der zweite Blick

Der Bescheid sagt hier regelmäßig weniger, als die Vorschrift von ihm verlangt.

Minderung auf den Schwellenwert 2,3"

Auch: „Steigerungssatz auf den Regelhöchstsatz gekürzt", „Überschreitung des Schwellenwerts nicht ausreichend begründet"

Der Arzt hat einen Faktor über 2,3 angesetzt, der Kostenträger rechnet mit 2,3. Zulässig ist der höhere Satz, wenn die Rechnung eine schriftliche Begründung trägt — dann muss der Kostenträger sich mit ihr auseinandersetzen und nicht nur auf den Schwellenwert verweisen.

Der entscheidende Blick geht auf Ihre Rechnung, nicht auf den Bescheid: Steht dort eine Begründung, ist die Kürzung eine Bewertung und keine Rechenregel.

Vorschrift
§ 5 Abs. 2, § 12 Abs. 3 GOÄ
Rückfrage
Rückfrage beim Kostenträger

Analoge Bewertung nicht anerkannt"

Auch: „Leistung nicht in der GOÄ enthalten", „Analogziffer nicht erstattungsfähig"

Für eine Leistung, die die Gebührenordnung nicht führt, hat die Praxis eine vergleichbare Ziffer analog berechnet. Die Gebührenordnung sieht genau das vor — sie verlangt dafür die Kennzeichnung als analog und die Bezeichnung der herangezogenen Ziffer.

Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich, und sie hängt an der einzelnen Ziffer. Eine pauschale Ablehnung „nicht in der GOÄ enthalten" geht am Wortlaut der Vorschrift vorbei.

Vorschrift
§ 6 Abs. 2 GOÄ
Rückfrage
Rückfrage beim Kostenträger

Übermaßvergütung, Erstattung auf das angemessene Maß begrenzt"

Auch: „auffälliges Missverhältnis", „Kürzung nach § 5 Abs. 2 MB/KK"

Der Versicherer hält das Honorar für unangemessen hoch und zahlt nur einen Teil. Die Musterbedingungen erlauben das bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Preis — sie verlangen dafür aber, dass er sich mit der konkreten Rechnung auseinandersetzt, statt pauschal zu deckeln.

Prüfen Sie, ob der Bescheid sagt, woran er das Missverhältnis festmacht. Steht dort nur die Floskel, fehlt der Kürzung die Begründung, die die Bedingungen selbst verlangen.

Vorschrift
§ 5 Abs. 2 MB/KK sowie Ihre Tarifbedingungen
Rückfrage
Rückfrage beim Kostenträger

Aufwendungen nicht beihilfefähig"

Auch: „nicht erstattungsfähig", „keine Leistungspflicht"

Der Satz nennt das Ergebnis, aber nicht den Grund. Dahinter kann alles stehen: eine ausgeschlossene Leistungsart, eine fehlende Voraussetzung, eine Frist, ein Höchstbetrag. Ohne die Angabe, welche davon gemeint ist, lässt sich die Kürzung nicht nachvollziehen.

Eine Nachfrage nach dem Grund ist hier kein Streit, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt zu wissen, worüber man reden würde.

Vorschrift
§ 6 BBhV für die Angemessenheit; im Übrigen die Vorschrift, die der Bescheid nennt
Rückfrage
Rückfrage beim Kostenträger

Die Position taucht im Bescheid gar nicht auf"

Eine Position Ihrer Rechnung ist im Bescheid weder anerkannt noch abgelehnt — sie fehlt einfach. Das ist keine Bewertung, sondern eine Lücke, und häufig ein Übertragungsfehler beim Erfassen der Rechnung.

Diese Stelle fällt ohne Gegenüberstellung niemandem auf, weil niemand die beiden Blätter Zeile für Zeile nebeneinanderlegt.

Vorschrift
§ 12 GOÄ für die Angaben, die eine Rechnung tragen muss
Rückfrage
Rückfrage beim Kostenträger

Was hier nicht steht

Ob eine Kürzung in Ihrem Fall trägt, entscheidet sich an Ihren Unterlagen — an der Begründung auf der Rechnung, an Ihrem Tarif, an Ihrem Bundesland. Dieses Verzeichnis erklärt die Formulierungen; es bewertet Ihren Bescheid nicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall sind ein Fachanwalt für Medizinrecht oder der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung die richtigen Ansprechpartner.

Der Bescheid liegt ohnehin schon da

Zwei Dateien, eine Minute Wartezeit — und Sie wissen, ob sich das Nachfragen lohnt, statt es sich zu fragen.

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